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9. Juni 1972: Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes | bpb.de

9. Juni 1972: Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes Deine tägliche Dosis Politik

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Vor 50 Jahren, am 9. Juni 1972, verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Schon bei der Bundestagswahl im gleichen Jahr durften erstmals alle Bürger/-innen ab 18 Jahren ihre Stimme abgeben. Heute wird diskutiert, ob bereits 16-Jährige wählen dürfen sollten.

Damals

  • Um das aktive Wahlalter von 21 auf 18 Jahre abzusenken, war eine Grundgesetzänderung notwendig. Eine kontroverse Reform: Gegner/-innen der Wahlrechtsänderung bezweifelten die geistige Reife junger Menschen. Volljährig wurde man bis 1975 erst mit 21 Jahren.

  • Hauptargument der Befürworter/-innen: Bereits 18- bis 21-Jährige stünden verantwortlich im Berufsleben und würden auch mit 18 zum Wehrdienst eingezogen.

  • Der damalige Bundeskanzler Willy Brandt kündigte bereits 1969 die Wahlrechtsreform an, bei der Abstimmung erreichte die Vorlage die für eine Änderung des Grundgesetzes notwendige 2/3-Mehrheit im Bundestag.

Heute

  • Seit den 1990er Jahren gibt es eine Debatte um eine weitere Absenkung des aktiven Wahlalters. Bisher war jedoch keiner der Anträge im Bundestag erfolgreich.

  • In einigen Bundesländern sind 16-Jährige sowohl bei Kommunal- als auch bei Landtagswahlen bereits aktiv wahlberechtigt.

  • Im aktuellen Koalitionsvertrag der Regierung ist die Absenkung des Wahlalters auch auf Bundesebene vorgesehen. Da die Unionsparteien den Plan bisher nicht unterstützen, ist eine 2/3-Mehrheit im Bundestag jedoch unwahrscheinlich.

Bald!?

  • Zwar gehen Forscher/-innen davon aus, dass Jugendliche heute früher erwachsen seien als noch vor einigen Generationen, die heutigen Argumente ähneln aber der Debatte der 1970er Jahre.

  • Befürworter/-innen halten Jugendliche für politisch interessiert und informiert genug. Die Möglichkeit zur Teilhabe würde das anerkennen und auch verstärken.

  • Gegner/-innen bezweifeln, dass 16-Jährige genug Verantwortungsbewusstsein haben. Außerdem seien sie zu leicht beeinflussbar und anfällig für extreme Positionen.

Eine ausführliche Auseinandersetzung mit allen Argumenten gibt’s hier
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1145

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Deine bpb Online-Redaktion

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