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Viel Bewegung beim Thema Abtreibung | bpb.de

Viel Bewegung beim Thema Abtreibung Deine tägliche Dosis Politik

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Guten Morgen,

beim Thema Abtreibungen ist derzeit viel in Bewegung: In El Salvador sorgt die Verurteilung einer 21-Jährigen für Aufsehen, in den USA und in Deutschland verändert sich die Rechtslage.

🇸🇻 Im Fall von El Salvador ...

  • hatte die junge Frau bei der Geburt einen medizinischen Notfall erlitten, das Neugeborene starb wenige Stunden später. Ein Gericht warf ihr daraufhin vor, abgetrieben zu haben, und verurteilte sie wegen "schwerer Tötung" zu 50 Jahren Haft.

  • Im katholisch geprägten El Salvador ist Abtreibung illegal. Frauenrechtler/-innen kritisieren das als massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren.

  • Frauen, denen eine Abtreibung vorgeworfen wird, werden in dem mittelamerikanischen Land regelmäßig zu hohen Strafen verurteilt. Nun wurde dafür erstmals die Höchststrafe verhängt.

🇺🇸 Die Entwicklung in den USA

  • Erst vor wenigen Wochen kippte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten ein Grundsatzurteil von 1973 zum Recht von Frauen auf einen Schwangerschaftsabbruch. Nun können die Bundesstaaten dieses Recht wieder nach eigenem Ermessen einschränken.

  • Die Weltgesundheitsorganisation verurteilte die Entscheidung als Rückschritt: "Alle Frauen sollten das Recht haben, über ihren Körper und ihre Gesundheit zu entscheiden".

  • Papst Franziskus begrüßte das Urteil und verglich Abtreibungen mit dem "Anheuern von Auftragsmördern".

🇩🇪 ... und in Deutschland?

  • Schwangerschaftsabbrüche können als "Straftaten gegen das Lebe" mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Vor der 13. Woche nach der Empfängnis sind Abtreibungen jedoch grundsätzlich straffrei.

  • Kürzlich hat die Ampel-Koalition den umstrittenen Paragraphen 219a im Strafgesetzbuch gekippt: Ärztinnen und Ärzte dürfen jetzt über Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch ausführlich informieren.

  • Bundesfamilienministerin Paus forderte nun, Schwangerschaftsabbrüche zukünftig zum festen Bestandteil im Medizinstudium zu machen. Momentan ist dies nicht der Fall.

Was es mit dem "Herzschlag-Gesetz" in Texas auf sich hat, liest du hier beim Fluter:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1166

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Deine bpb Online-Redaktion

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