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Geschichte und Regeln des Streiks | bpb.de

Geschichte und Regeln des Streiks Deine tägliche Dosis Politik

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Guten Morgen!

Flüge fallen aus, Rollbänder stehen still – letzten Freitag wurde noch gestreikt, jetzt hat sich die Gewerkschaft "Vereinigung Cockpit" mit der Lufthansa geeinigt. Doch was bedeutet eigentlich "Streik" und welche Regeln gibt es?

⚱️ Geschichte

  • Als erster dokumentierter Streik gilt ein Sitzstreik in Ägypten 1159 v. Chr.. Arbeiter legten damals kollektiv die Arbeit nieder, nachdem ihr Lohn in Form von Nahrungsmitteln länger ausgeblieben war.

  • Der Streik als Mittel im Arbeitskampf setzte sich erst während der Industriellen Revolution durch. Zunächst noch spontan, dann durch Gewerkschaften organisiert.

  • In Deutschland fand einer der ersten große Streiks 1873 statt: Buchdrucker erkämpften hier zum ersten Mal einen Flächentarifvertrag.

📢 Regeln

  • Grundlage für das Streikrecht ist Art. 9 des Grundgesetzes und die s.g. Koalitionsfreiheit. Streiken kann zwar (fast) jede/r Arbeitnehmer/-in (z.B. Beamte nicht), rechtmäßig ist ein Streik allerdings nur, wenn Gewerkschaften dazu aufgerufen haben mit dem Ziel einer tarifvertraglichen Regelung. Streiks mit anderen Zielen, bspw. politische Streiks, sind unzulässig.

  • Nicht-Gewerkschaftsmitglieder dürfen auch an einem Streik teilnehmen. Sie erhalten jedoch keine finanzielle oder rechtliche Unterstützung von den Gewerkschaften.

  • Haben sich Gewerkschaft und Arbeitgeber auf einen Tarifvertrag geeinigt, besteht eine Friedenspflicht, d.h. es darf nicht gestreikt werden.

📈 Für bessere Arbeitsbedingungen

  • In Deutschland wurden wesentliche soziale Rechte und bessere Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/-innen durch den Arbeitskampf durchgesetzt.

  • Im Vergleich zu anderen Ländern wird in Deutschland jedoch wenig gestreikt. Dabei unterscheiden sich auch die Streikkulturen: In Frankreich bspw. gibt es auch ein individuelles Streikrecht und sind politische Streiks möglich.

Mehr zum Thema Streik liest du hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1173

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