Guten Morgen,
der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Die Wahl vom 26.9.2021 muss in Berlin wiederholt werden. Was ist da schiefgelaufen?
📊 Wahl 2021
An dem Tag wurde in Berlin mehrfach gewählt: Abgeordnetenhaus-, Bezirksparlamenten- und Bundestagwahl. Außerdem wurde über einen Volksentscheid zur Enteignung von Wohnungskonzernen abgestimmt.
Es kam zu schweren Pannen: Viele Wahllokale hatten nicht genug oder falsche Stimmzettel.
Lange Warteschlangen vor den Wahllokalen waren die Folge. Viele Bürger/-innen konnten ihre Stimme erst nach der offiziellen Schließung der Wahllokale um 18 Uhr abgeben.
👩⚖️ Der Verfassungsgerichtshof
Er prüft die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Verfassung von Berlin. Außerdem ist er für Wahlprüfungen und Einsprüche bei Volksentscheiden, -initiativen und -begehren in Berlin zuständig.
Der Gerichtshof sieht schon in der Wahlvorbereitung schwere Mängel wie die zu kurz bemessene Zeit für die Abgabe der Stimme. Diese Fehler werden als "mandatsrelevant" eingestuft – d.h., sie hatten einen Einfluss auf die Mehrheitsverhältnisse.
Die Berliner Wahl wurde daher insgesamt für ungültig erklärt. Den verfassungsrechtlichen Anforderungen könne nur durch eine vollständige Wiederholung entsprochen werden.
🔃📊 Die Wahlwiederholung
Die Wiederholung muss innerhalb von 90 Tagen nach der Entscheidung erfolgen. Der Landeswahlleiter von Berlin legte daher den 12.2.2023 fest.
An diesem Tag soll auch der Volksentscheid "Berlin 2030 klimaneutral" stattfinden. Über die Zusammenlegung ist nun Streit ausgebrochen.
Dadurch könnte die notwendige Wahlbeteiligung von 25 % für den Volksentscheid erreicht werden. Die Berliner Innenverwaltung schätzt jedoch, dass die Wahlunterlagen nicht rechtzeitig fertig würden.
Mehr zur Wahlwiederholung in Berlin kannst du hier lesen: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1832
Viele Grüße Deine bpb Social-Media Redaktion