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Verbot der rechtsextremen „Hammerskins“ | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

Verbot der rechtsextremen „Hammerskins“ Deine tägliche Dosis Politik

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(© picture-alliance/dpa, Jens Büttner)

🌄 Guten Morgen!

Diese Woche wurden die rechtsextremen „Hammerskins“ in D. verboten.

👮‍♂️ 👮‍♀️ Razzien gegen Neonazi-Führungsriege

  • Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat den Neonazi-Verein „Hammerskins Deutschland" verboten.

  • Das Bundeskriminalamt und verschiedene Landespolizeien durchsuchten am Dienstag in 10 Bundesländern Wohnungen der Hammerskins-Führungsriege. Ziel war u.a. die Beschlagnahmung von Vermögen.

  • Auch die „Crew 38“, eine Unterstützerorganisation der Hammerskins, wurde verboten.

🔎 Rechtsrock und Kampfsport

  • Das Netzwerk wurde Mitte der 80er in den USA als "Hammerskin Nation“ gegründet. Seine Struktur ähnelt aufgrund strenger Hierarchien sowie nationaler und regionaler Ableger einer Rockergang.

  • Die Hammerskins haben eine rassistische und extrem rechte Ideologie. Vor allem in den USA werden Mitgliedern auch schwere Gewalttaten und Morde zugerechnet. Auch die Terrorgruppe NSU soll Kontakte zu den Hammerskins gepflegt haben.

  • In D. sind die Hammerskins für ihre Geschäfte mit Neonazi-Musik und -Konzerten sowie als Sicherheitsdienstleister bekannt. Auch das rechtsextreme Kampfsport-Event "Kampf der Nibelungen" soll 2013 durch die "Hammerskins" initiiert worden sein.

📜 Verbot nach Art. 9 Abs. 2 GG

  • Vereine können in D. aus verschiedenen Gründen verboten werden: Wenn ihre Zwecke oder ihre Tätigkeiten gegen geltendes Recht verstoßen, sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten.

  • Dies ist das 20. Verbot im Bereich Rechtsextremismus. U.a. sind bislang die „Skinheads Sächsische Schweiz“ und der deutsche Ableger von „Blood and Honor“ verboten worden.

  • Die Hammerskins können vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Verbot klagen.

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