🌫️Guten Morgen,
seit dem 1.3. gilt die zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) in Dtl.. Was ändert sich?
👩🔧📈 Wozu das Gesetz?
- 2023 waren knapp 2 Mio. Stellen in Deutschland unbesetzt. Einen besonders hohen Fachkräftemangel gibt es u.a. in den Branchen IT, Logistik, Pflege und Handwerk. 
- Laut Arbeitsagentur wäre eine Nettozuwanderung von 400.000 neuen Fachkräften pro Jahr notwendig, um die offenen Stellen zu besetzen. 2021 lag die Zahl noch bei 40.000. 
- Damit Fachkräfte kommen, braucht es laut Expert/-innen neben dem FEG auch eine Willkommenskultur, Bildungsinvestitionen und weniger Bürokratie. 
🔍🎟️ Das gilt jetzt
- Wer einen Abschluss und mind. 2 Jahre Berufserfahrung hat, kann ab einer gewissen Gehaltsschwelle einwandern, auch wenn der Abschluss in Dtl. nicht anerkannt ist. 
- Die Blaue Karte EU ermöglicht hochqualifizierten Fachkräften bereits seit 10 Jahren das Arbeiten ohne Vorrangprüfung und Sprachkenntnisse. Die Gehaltsgrenze, um die Blaue Karte zu erhalten, wurde nun deutlich gesenkt. 
- Ab Juni ermöglicht eine sog. Chancenkarte Menschen für ein Jahr zur Arbeitssuche nach Dtl. zu kommen, sofern sie einen Abschluss haben. Weitere Kriterien sind z.B. Sprachkenntnisse, Berufserfahrung oder mitziehende Partner/-innen. 
🇩🇪 Debatte
- Im Vergleich zu anderen Staaten ist Dtl. was Berufschancen, Einkommen, Familiennachzug und Diversität betrifft, für hochqualifizierte Fachkräfte nicht besonders attraktiv. 
- Für Asylsuchende kann das FEG den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Bisher werden sie jedoch kaum in Lösungsansätzen zum Fachkräftemangel mitgedacht. 
- Die Debatte über Migrationspolitik in Dtl. ist oftmals von konservativen bis rassistischen Positionen geprägt, was auch im Ausland wahrgenommen wird. 
➡️ Mehr über die dt. Migrationspolitik: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2039
Viele Grüße
 Deine bpb Social Media Redaktion