🌅 Guten Morgen!
Was hat eigentlich Datenschutz mit Demokratie zu tun?
⚖️ Grundrecht
Im Grundgesetz ist Datenschutz nicht ausdrücklich geregelt. Jedoch wird aus allgemeinen Persönlichkeitsrechten das Recht abgeleitet, selbst über Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten bestimmen zu können.
Dieses sog. „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ ist essenziell für die Demokratie. Es soll davor schützen, dass u.a. Daten unbeschränkt gesammelt und genutzt werden.
Bedeutung kommt der informationellen Selbstbestimmung z.B. beim Recht auf eine geheime Wahl und der Meinungsfreiheit zu – also dann, wenn Menschen aus Angst vor Datenmissbrauch in ihrem Handeln beeinflusst wären.
📖 Geschichte
Das erste Datenschutzgesetz weltweit wurde 1970 in Hessen verabschiedet.
In den folgenden Jahren entwickelte sich der Datenschutz von einer föderalen Regelung hin zu bundesweiten Gesetzen. 1977 trat das erste Bundesdatenschutzgesetz in Kraft.
2018 wurde schließlich mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Datenschutzrahmen für alle EU-Staaten geschaffen. Andere Staaten, wie Japan oder Brasilien, haben sich die DSGVO zum Vorbild genommen.
💾 🔑 Gesellschaftliche Bedeutung
Die Corona-Warn-App war ein Beispiel, wie personenbezogene Daten verantwortungsvoll verwendet werden können, um einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen zu erzielen.
Im Gegensatz dazu gelten staatliche Eingriffe wie polizeiliche Überwachungsmaßnahmen oder die Einführung der digitalen Patientenakte als z. T. datenschutzrechtlich bedenklich.
Dies gilt auch für das Microtargeting von Social-Media Plattformen: Anhand personenbezogener Daten werden Zielgruppen gebildet. So können z. B. Parteien ihre Inhalte zielgruppengerecht verteilen und Wahlentscheidungen beeinflussen.
➡️ Hier erfährst du noch mehr über Datenschutz: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2140
Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion