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fast täglich ertrinken Menschen bei dem Versuch über das Mittelmeer nach Europa zu fliehen. Wie geht die EU damit um?
📜 🇪🇺 Rechtslage
Mehrere völkerrechtliche Verträge verpflichten private und staatliche Schiffe zur Hilfeleistung bei Seenot: Menschen müssen, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, gerettet und an einen sicheren Ort gebracht werden.
EU-Abkommen mit der Türkei, Libyen und Tunesien sollen die Flucht über den Meerweg einschränken. Nationale Küstenwachen und die EU-Grenzschutzagentur Frontex überwachen das Mittelmeer.
2024 reformierte die EU das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS), u.a. soll es den Schutz der EU-Außengrenzen erhöhen. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) kritisieren, die Seenotrettung werde dadurch erschwert.
⛴️ Zivile Seenotrettung
Seit 2014 sind zahlreiche NGOs in der Seenotrettung im Mittelmeer aktiv, einige mit staatlicher Förderung.
Tausende Menschen in Seenot wurden jedes Jahr gerettet. Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge ertranken seit 2014 knapp 32.000 Geflüchtete im Mittelmeer.
Die NGOs gerieten mehrfach in Konflikt mit Behörden, u.a. wurde Schiffen das Anlegen in europ. Häfen verweigert und Schiffe wurden beschlagnahmt.
💬 Debatte
Die Dublin-Verordnung der EU sieht vor, dass der Erstankunftsstaat für einen Asylantrag zuständig ist. Länder an den südlichen EU-Außengrenzen bemängeln daher eine ungleiche Lastenteilung.
Einige EU-Politiker/-innen kritisieren, die zivile Seenotrettung erhöhe den Migrationsanreiz. Belege gibt es dafür nicht. In Italien wurde Besatzungsmitgliedern vorgeworfen, mit Schleppern zu kooperieren. 2024 wurden mehrere entsprechende Verfahren eingestellt.
Humanitäre Organisationen fordern ein europ. Seenotrettungsprogramm und legale Fluchtwege, um Menschenleben zu schützen.
➡️ Mehr über das GEAS erfährst du hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2803
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Deine bpb Social Media Redaktion