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am 29.6.1995 beschloss der Bundestag ein Gesetz, das Schwangeren ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen straffrei abzutreiben.
⚖️📖 Hintergrund
Der §218 Strafgesetzbuch, der Abtreibungen unter Freiheits- oder Geldstrafe stellt, wurde seit seinem Bestehen 1871 immer wieder kontrovers diskutiert. Zentraler Streitpunkt: Wiegt der Schutz des ungeborenen Kindes schwerer oder die Rechte der Schwangeren?
In der DDR galt seit 1972 eine Fristenregelung: Eine ärztliche Abtreibung innerhalb der ersten 12 Wochen blieb straffrei. In der BRD wurde 1976 beschlossen, dass Abtreibungen straffrei bleiben sollten, wenn ärztlich attestierte Gründe vorlägen.
Die Wiedervereinigung machte eine Anpassung notwendig. Nachdem eine erste Reform mit Fristenregelung 1993 vorm Bundesverfassungsgericht scheiterte, kam es 1995 zur Neufassung.
📋📎 Inhalt
Abbrüche bleiben grds. rechtswidrig, sind jedoch in den ersten 12 Wochen straffrei, wenn vor dem Abtreibungstermin eine ergebnisoffene ärztliche Beratung stattgefunden hat.
Ein Abbruch ist aus medizinischen oder kriminologischen (z.B. eine Vergewaltigung) Gründen legal.
In legalen Fällen zahlt die Krankenkasse den Abbruch, in allen anderen die Schwangere, sofern ihr die Kosten wirtschaftlich zuzumuten sind.
🗞️ Aktuell
2022 wurde das „Werbeverbot“ gestrichen: Praxen dürfen seitdem über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruches informieren.
Eine von der Ampelkoalition eingesetzte Kommission empfahl 2024 Abtreibungen in der frühen Phase der Schwangerschaft zu legalisieren. Über eine Gesetzesreform wurde in der vergangenen Legislatur jedoch nicht mehr abgestimmt.
Seit 2024 schützt ein Gesetz Schwangere vor Abtreibungsgegner/-innen. Protestierende müssen seitdem 100 Meter Abstand zu Beratungsstellen und Arztpraxen halten.
➡️ Wie sieht es in Europa aus? Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2416
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