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Neuregelung des Abtreibungsrechts | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

27. Juni 2025

Neuregelung des Abtreibungsrechts

Demonstration für sexuelle Selbstbestimmung und für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen anlässlich der Sachverständigenanhörung vom Rechtsausschuss im Februar 2025 (© picture-alliance/dpa, Sarah Knorr)

☀️ Guten Morgen,

am 29.6.1995 beschloss der Bundestag ein Gesetz, das Schwangeren ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen straffrei abzutreiben.

⚖️📖 Hintergrund

  • Der §218 Strafgesetzbuch, der Abtreibungen unter Freiheits- oder Geldstrafe stellt, wurde seit seinem Bestehen 1871 immer wieder kontrovers diskutiert. Zentraler Streitpunkt: Wiegt der Schutz des ungeborenen Kindes schwerer oder die Rechte der Schwangeren?

  • In der DDR galt seit 1972 eine Fristenregelung: Eine ärztliche Abtreibung innerhalb der ersten 12 Wochen blieb straffrei. In der BRD wurde 1976 beschlossen, dass Abtreibungen straffrei bleiben sollten, wenn ärztlich attestierte Gründe vorlägen.

  • Die Wiedervereinigung machte eine Anpassung notwendig. Nachdem eine erste Reform mit Fristenregelung 1993 vorm Bundesverfassungsgericht scheiterte, kam es 1995 zur Neufassung.

📋📎 Inhalt

  • Abbrüche bleiben grds. rechtswidrig, sind jedoch in den ersten 12 Wochen straffrei, wenn vor dem Abtreibungstermin eine ergebnisoffene ärztliche Beratung stattgefunden hat.

  • Ein Abbruch ist aus medizinischen oder kriminologischen (z.B. eine Vergewaltigung) Gründen legal.

  • In legalen Fällen zahlt die Krankenkasse den Abbruch, in allen anderen die Schwangere, sofern ihr die Kosten wirtschaftlich zuzumuten sind.

🗞️ Aktuell

  • 2022 wurde das „Werbeverbot“ gestrichen: Praxen dürfen seitdem über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruches informieren.

  • Eine von der Ampelkoalition eingesetzte Kommission empfahl 2024 Abtreibungen in der frühen Phase der Schwangerschaft zu legalisieren. Über eine Gesetzesreform wurde in der vergangenen Legislatur jedoch nicht mehr abgestimmt.

  • Seit 2024 schützt ein Gesetz Schwangere vor Abtreibungsgegner/-innen. Protestierende müssen seitdem 100 Meter Abstand zu Beratungsstellen und Arztpraxen halten.

➡️ Wie sieht es in Europa aus? Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2416

Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion

Fussnoten

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