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Richter/-innen-Wahl Am Bundesverfassungsgericht werden drei Stellen nachbesetzt

/ 2 Minuten zu lesen

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts bei einer Urteilsverkündung: Die Deutsche Fußball Liga soll sich künftig an Polizeikosten für Hochrisikospiele beteiligen. (© picture alliance/dpa | Uli Deck)

☕ Guten Morgen,

das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat aktuell 3 Richter/-innen-Stellen zu besetzen. Wie läuft die Wahl ab?

🏛️ BVerfG

  • Das BVerfG ist das höchste deutsche Gericht und eines der 5 obersten Verfassungsorgane. Von den anderen vieren, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundespräsident, agiert es unabhängig.

  • Das BVerfG wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Dem Gericht stehen 16 Richter/-innen vor.

  • Jede Person kann vor dem BVerfG Verfassungsbeschwerde einlegen, falls sie sich durch den Staat in ihren Grundrechten verletzt sieht. Neben der Verfassungsbeschwerde gibt es weitere Verfahrensarten, die z. B. auch Gerichte, Bundes- oder Landesregierungen oder Fraktionen beantragen können.

🗳️ Wahl

  • 8 Richter/-innen werden vom Bundestag (BT), 8 vom Bundesrat gewählt. Ihre Amtszeit endet nach 12 Jahren oder zum Ende des Monats, in dem sie 68 Jahre alt werden.

  • Aktuell müssen 3 Stellen vom BT besetzt werden. Die Parteien wechseln sich traditionell mit dem Vorschlagsrecht ab, je nach Stärke der Fraktionen, die zusammen eine 2/3-Mehrheit haben.

  • Der Wahlausschuss aus 12 Abgeordneten hat 3 Personen nominiert, darunter 2 von der SPD vorgeschlagene Kandidatinnen und einen Kandidaten, der vom BVerfG und der Union vorgeschlagen wurde.

📊 Ausblick

  • Am 11.7. soll die Wahl im BT stattfinden. Um die nötige 2/3-Mehrheit zu erreichen, sind Union und SPD auf Stimmen der Grünen sowie der AfD oder der Linken angewiesen. Die Wahl ist geheim.

  • Die Linke fordert für ihre Zustimmung ein eigenes Vorschlagsrecht, einen Posten im Parlamentarischen Kontrollgremium oder die Reform der Schuldenbremse.

  • Die AfD will den Unionskandidaten, nicht aber die SPD-Kandidatinnen unterstützen. Wenn keine Mehrheit zustande kommt, kann das Wahlrecht an den Bundesrat übergehen.

➡️ Hier erfährst du mehr über das BVerfG: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2854

Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion

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