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vor 35 Jahren verbot die Volkskammer der DDR, dass Millionen von Stasi-Akten vernichtet werden. Wie kam es dazu?
🔎👮 Hintergrund
Die Stasi – kurz für Staatssicherheit – war die Geheimpolizei der DDR. Die herrschende Partei SED setzte sie als Werkzeug zur Machtsicherung ein, indem sie „Andersdenkende“ überwachen und einschüchtern lies.
Die Akten der Stasi geben Aufschluss über ihre Mitarbeitenden sowie Überwachungspraktiken und Menschenrechtsverletzungen durch das SED-Regime.
Bürger/-innen den Zugang zu den Akten zu ermöglichen, war eine zentrale Forderung der Friedlichen Revolution des Herbstes 1989.
📄🗑️ Aktenvernichtung
Am 6.11.1989 ordnete der Minister für Staatssicherheit, Erich Mielke, die Vernichtung der Akten seines Ministeriums an.
Ab dem 4.12.1989 begannen verschiedene Gruppen Bezirksverwaltungen der Stasi zu besetzen, um die Vernichtung zu stoppen.
Am 24.8.1990 verabschiedete die erstmals frei gewählte Volkskammer der DDR ein Gesetz, das die Vernichtung der Akten verbot und die Nutzung personenbezogener Daten regelte.
📃 Was passierte danach?
Am 31.8.1990 wurde der Einigungsvertrag unterzeichnet, der die rechtlichen Bedingungen der Wiedervereinigung regelte. Eine Zusatzklausel verpflichtete den Bundestag dazu, ein Gesetz zum Umgang mit den Akten zu schaffen.
Im November 1991 regelte das Stasi-Unterlagen-Gesetz wer unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen die Akten einsehen darf.
Die Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit dauert bis heute an. Die Akten werden mittlerweile im Bundesarchiv aufbewahrt.
➡️ Mehr zur Geschichte der Stasi-Akten findest du hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2882
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