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Vor 35 Jahren verbot die Volkskammer die Vernichtung von Stasi-Akten | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

25. August 2025

Vor 35 Jahren verbot die Volkskammer die Vernichtung von Stasi-Akten

(© picture-alliance, Jörg Carstensen / Joerg Carstensen )

🌇 Guten Morgen,

vor 35 Jahren verbot die Volkskammer der DDR, dass Millionen von Stasi-Akten vernichtet werden. Wie kam es dazu?

🔎👮 Hintergrund

  • Die Stasi – kurz für Staatssicherheit – war die Geheimpolizei der DDR. Die herrschende Partei SED setzte sie als Werkzeug zur Machtsicherung ein, indem sie „Andersdenkende“ überwachen und einschüchtern lies.

  • Die Akten der Stasi geben Aufschluss über ihre Mitarbeitenden sowie Überwachungspraktiken und Menschenrechtsverletzungen durch das SED-Regime.

  • Bürger/-innen den Zugang zu den Akten zu ermöglichen, war eine zentrale Forderung der Friedlichen Revolution des Herbstes 1989.

📄🗑️ Aktenvernichtung

  • Am 6.11.1989 ordnete der Minister für Staatssicherheit, Erich Mielke, die Vernichtung der Akten seines Ministeriums an.

  • Ab dem 4.12.1989 begannen verschiedene Gruppen Bezirksverwaltungen der Stasi zu besetzen, um die Vernichtung zu stoppen.

  • Am 24.8.1990 verabschiedete die erstmals frei gewählte Volkskammer der DDR ein Gesetz, das die Vernichtung der Akten verbot und die Nutzung personenbezogener Daten regelte.

📃 Was passierte danach?

  • Am 31.8.1990 wurde der Einigungsvertrag unterzeichnet, der die rechtlichen Bedingungen der Wiedervereinigung regelte. Eine Zusatzklausel verpflichtete den Bundestag dazu, ein Gesetz zum Umgang mit den Akten zu schaffen.

  • Im November 1991 regelte das Stasi-Unterlagen-Gesetz wer unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen die Akten einsehen darf.

  • Die Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit dauert bis heute an. Die Akten werden mittlerweile im Bundesarchiv aufbewahrt.

➡️ Mehr zur Geschichte der Stasi-Akten findest du hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2882

Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion

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