☕ Guten Morgen,
wusstest du, dass jedes Jahr über 40.000 Menschen bundesweit aufgrund einer Ersatzfreiheitsstrafe in Haft sind?
🔍 Ersatzfreiheitsstrafe?
Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wird und diese nicht zahlen kann, muss stattdessen ins Gefängnis, eine sog. Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Alternativ können Verurteilte auch gemeinnützige Arbeit leisten. Nur wenige entscheiden sich dafür, Gründe sind u.a. Schwierigkeiten, einem geregelten (Arbeits-)Alltag zu folgen oder fehlende Einsatzstellen.
Die Ersatzfreiheitsstrafe soll die Durchsetzung und Wirksamkeit von Geldstrafen sichern. Etwa 10 % der Inhaftierten bundesweit sind von der Ersatzfreiheitsstrafe betroffen.
⚖️ Praxis
Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt, die sich nach dem Nettoeinkommen des Verurteilten richten. Seit 2023 entsprechen zwei Tagessätze einem Tag Haft.
Auch kleine Delikte können eine Geldstrafe und schließlich Gefängnis bedeuten. Wer z.B. aufgrund von Fahren ohne Fahrschein zu einer Geldstrafe verurteilt wird und nicht zahlt, dem/der droht nach mehreren gescheiterten Vollstreckungsversuchen die Ersatzfreiheitsstrafe.
Besonders betroffen sind Menschen mit wenig Geld, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können.
💬 Diskussionen
Kritisiert wird an der Ersatzfreiheitsstrafe v.a., dass von Armut betroffene Menschen durch sie kriminalisiert und ihre prekäre Situation dadurch verschärft werde. Einige fordern daher u.a., dass „Fahren ohne Fahrschein“ aus dem Strafrecht zu streichen.
Justizminister/-innen mehrerer Bundesländer sehen zudem ein Problem in der Überlastung der Haftanstalten und der hohen Haftkosten (im Schnitt ca. 200 € pro Tag pro Häftling).
Befürworter/-innen sehen die Ersatzfreiheitsstrafe weiterhin als „Rückgrat der Geldstrafe“.
➡️ Welche strafrechtlichen Sanktionen gibt es in Deutschland eigentlich? Mehr dazu hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2883
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