Guten Morgen,
das Kabinett hat einen Entwurf für eine Reform des Lieferkettengesetzes auf den Weg gebracht. Warum?
🚚🖇️ Hintergrund
Seit dem 1.1.2023 gilt in Deutschland das Lieferkettengesetz. Große Unternehmen müssen seitdem gewährleisten, dass in der gesamten Produktionskette Menschenrechte, Umweltschutz, faire Löhne und das Verbot von Kinderarbeit beachtet wird.
Kritiker/-innen bemängeln u.a. einen hohen bürokratischen Aufwand durch die Dokumentationspflicht, erhöhte Kosten sowie ein Nachteil im globalen Wettbewerb.
Eine EU-Richtlinie von 2024 geht teils über das dt. Gesetz hinaus und macht Unternehmen für Verletzungen der Sorgfaltspflicht haftbar. Die Richtlinie muss bis Mitte 2028 umgesetzt werden und löst dann nationale Regelungen ab.
📃 Neuerungen
Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung wurde eine Reform des geltenden Lieferkettengesetzes angekündigt.
Durch die Reform entfällt zukünftig die Berichtspflicht. Zudem sollen nur noch schwere Verstöße, wie etwa Menschenrechtsverletzungen, sanktioniert werden.
Das Arbeitsministerium schätzte die Zusatzkosten durch das Lieferkettengesetz bei dessen Einführung auf rund 43,5 Mio. € jährlich. Die Reform soll nun etwa 4,1 Mio. € davon einsparen.
💬📣 Reaktionen
Wirtschaftsverbände kritisieren, dass die interne Dokumentations- und Sorgfaltspflicht weiter bestünde und sich daher wenig am bürokratischen Aufwand ändere.
Oxfam kritisierte die Reform als „dramatische Entkernung“, auch die Grünen warnten vor einer Verwässerung des Menschenrechtsschutzes.
Laut der Studie einer Menschenrechtsorganisation zeigte das Lieferkettengesetz erste positive Wirkungen. Gleichzeitig bestünden aber auch Defizite in der Umsetzung sowie im Gesetz selbst.
➡️ Hier geht’s zur Studie: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2890
➡️ Globale Lieferkette? Mehr dazu hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2891
Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion