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Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrages | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

12. September 2025

Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrages

Die Außenminister Roland Dumas (Frankreich), Eduard Schewardnadse (UdSSR), der sowjetische Präsident Michail Gorbatschow (M), James Baker (USA), Hans-Dietrich Genscher (BRD), Lothar de Maiziere (DDR) und Douglas Hurd (GB) nach der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 12. September 1990. (© picture-alliance/dpa, Roland Holschneider)

🌥️ Guten Morgen,

vor 35 Jahren wurde der Zwei-plus-Vier-Vertrag unterzeichnet.

✒️📃 Vertrag

  • Den „Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ unterzeichneten die beiden deutschen Staaten sowie die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs (2. WK) USA, Frankreich, Großbritannien und die Sowjetunion.

  • Der Vertrag regelte außen- und sicherheitspolitische Fragen der deutschen Einheit. Er ergänzte den Einigungsvertrag, der v.a. die innerdeutschen Aspekte klärte.

  • Kernpunkte waren u.a. der Abzug der alliierten Truppen, die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze zu Polen und die freie Bündniswahl des vereinten Deutschlands (Dtl.).

🔎⚖️ Bedeutung

  • Damit erlangte Dtl. seine volle staatliche Souveränität. Die freie Bündniswahl sicherte den Verbleib in der NATO und der Europäischen Gemeinschaft.

  • Die Wiedervereinigung veränderte die europäischen Bündnisstrukturen. Frankreich drängte auf eine stärkere europäische Integration und die Einführung einer gemeinsamen Währung. Beides fand 1992 Eingang in den Vertrag von Maastricht.

  • Der Vertrag gilt als ein Grundpfeiler für das Ende des Ost-West-Konflikts. Die Sowjetunion war angesichts ihrer schwachen wirtschaftlichen und politischen Lage zu vielen Kompromissen bereit.

💬 Diskussionen

  • Kritisiert wird, dass Verhandlungen begannen, bevor die DDR eine frei gewählte Regierung hatte und so kaum Einfluss auf die Vertragsinhalte nehmen konnte.

  • Der Vertrag ist kein Friedensvertrag – so vermied man Reparationsforderungen an Dtl.. Entschädigungsforderungen für den 2. WK sind bis heute Thema.

  • In Russland kursieren Falschinformationen, dass Dtl. mit seinen Waffenlieferungen an die Ukraine gegen den Vertrag, konkret die Ächtung eines Angriffskrieges, verstoße. Dabei sieht das UN-Völkerrecht vor, angegriffene Staaten zu unterstützen.

➡️ Mehr Infos: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2878

Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion

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