☕ Guten Morgen!
Heute vor 90 Jahren wurden von den Nationalsozialisten die „Nürnberger Gesetze“ erlassen.
📖 Hintergrund
Seit Beginn der NSDAP-Herrschaft 1933 arbeiteten die Nazis unter Reichskanzler Adolf Hitler daran, die rechtliche Gleichstellung deutscher Jüdinnen und Juden abzuschaffen.
Der Reichstag war ursprünglich das wichtigste gesetzgebende Organ der Weimarer Verfassung. Durch das „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ (14.7.1933), welches nur die NSDAP zuließ, wurde er zum Scheinparlament.
Am 15.9.1935 verabschiedete er die „Nürnberger Gesetze“ und damit die fortschreitende Entrechtung von Jüdinnen und Juden in Deutschland.
📜 Inhalt
Die „Nürnberger Gesetze“ umfassten 3 Gesetze. Das „Reichsflaggengesetz" erhob Schwarz-Weiß-Rot zu Nationalfarben und die Hakenkreuzflagge zur Nationalflagge.
Das „Reichsbürgergesetz“ führte die Unterscheidung zwischen „Staatsbürgern“ und „Reichsbürgern“ ein. Jüdinnen und Juden konnten nur Staatsangehörige ohne politische Rechte sein.
Das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ verbot u. a. Eheschließungen und Geschlechtsverkehr zwischen nicht-jüdischen und jüdischen Menschen. Dies galt in der Folge auch für Sinti und Sintizze sowie Roma und Romnja.
🔎 Folgen
Die Gesetze wurden danach erweitert: Die Nazis legten u.a. Klassifizierungen von Menschen fest, die auf einer pseudowissenschaftlichen, ideologisch motivierten Rassenlehre beruhten.
Die Gesetze bedeuteten Verbote in fast allen gesellschaftlichen Bereichen und machten freies jüdisches Leben unmöglich.
Schließlich dienten die Regelungen den Nazis als Legitimation für die Verfolgung jüdischen Lebens und mündeten in millionenfachem Mord an Jüdinnen und Juden sowie weiteren ausgegrenzten Gruppen.
➡️ Hier erfährst du mehr über die nationalsozialistische Verfolgung: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2897
Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion