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der Bundestag hat vergangenen Donnerstag 3 neue Richter/-innen für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gewählt.
📰 Hintergrund
Die Besetzung der 3 offenen Posten am BVerfG war ursprünglich für Juli geplant. Am Wahltag entschied der Bundestag, die Wahl zu verschieben.
Zuvor hatte eine öffentliche Debatte über die Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf für Aufsehen gesorgt. Dabei kursierten Gerüchte und Falschinformationen.
Der öffentliche Druck und wachsende Kritik aus CDU/CSU veranlassten Brosius-Gersdorf im August, ihre Kandidatur zurückzuziehen – auch, um die Wahl der anderen beiden Nominierten nicht zu gefährden.
🗳️ Die Wahl
Für die Wahl brauchte die Regierungskoalition aus SPD und Union Stimmen aus der Opposition, da die Besetzung eines Postens am BVerfG die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten erfordert.
Gewählt wurden Sigrid Emmenegger, bisher Bundesverwaltungsrichterin, Juraprofessorin Ann-Katrin Kaufhold und Günter Spinner, bisher Richter am Bundesarbeitsgericht.
Um Richter/-in am BVerfG zu werden, muss man mindestens 40 Jahre alt sein und die Befähigung zum Richteramt besitzen. Die Amtszeit dauert 12 Jahre oder bis Ende des 68. Lebensjahres.
🔮 Ausblick
Die Koalition aus Union und SPD zeigte sich erleichtert. Sie wertet die Wahl als Beleg für die Handlungs- und Kompromissfähigkeit der Regierung.
Die Abstimmung offenbart jedoch, dass die Union künftig Schwierigkeiten haben könnte, Zweidrittelmehrheiten im Bundestag zu organisieren. Die CDU hat eine Zusammenarbeit mit AfD und der Linken ausgeschlossen.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird die 3 neuen Richter/-innen Anfang Oktober ernennen.
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Deine bpb Social Media Redaktion