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heute vor 75 Jahren wurden der Bundesgerichtshof (BGH) und die Bundesanwaltschaft (BA) gegründet. Welche Aufgaben haben sie?
⚖️ BGH und BA
Der BGH ist einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes und letzte Instanz im Zivil- und Strafrecht. Er prüft Urteile der untergeordneten Gerichte und klärt grundlegende Rechtsfragen.
Die BA ist die zugehörige Staatsanwaltschaft des BGH. Sie ist für die Strafverfolgung auf dem Gebiet des Staatsschutzes und die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben in Revisionsverfahren vor dem BGH zuständig.
Die BA verfolgt Straftaten gegen die innere und äußere Sicherheit Deutschlands, z.B. Terroranschläge oder Spionagefälle. Außerdem kümmert sie sich um Straftaten, die gegen das Völkerstrafgesetzbuch verstoßen.
🌱 Entstehung
Bereits 1495 gab es mit der Gründung des Reichskammergerichts den Versuch für das gesamte deutsche Gebiet ein oberstes Gericht zu schaffen, das vom Monarchen unabhängig war, um die starke politische Zersplitterung zu überwinden.
Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 wurde am 1.10.1950 der BGH in Karlsruhe errichtet. Mit ihm entstand die BA als oberste Strafverfolgungsbehörde.
Mit der deutschen Wiedervereinigung wurde der BGH oberstes Zivil- und Strafgericht für das gesamte Bundesgebiet.
🔎 NS-Kontinuitäten
1953 waren 22 von 28 Mitarbeitern des höheren Dienstes des BGH ehemalige NSDAP-Mitglieder.
Das schlug sich in umstrittenen Urteilen wider: 1956 entschied der BGH, dass Sinti und Roma während der NS-Zeit nicht aufgrund ihrer ‚Rasse‘ verfolgt wurden. 1968 sprach er einen ehemaligen NS-Richter frei, der an ca. 230 Todesurteilen beteiligt war.
Anlässlich des 70. Gründungsjubiläums haben sich BGH und BA kritisch mit den NS-Kontinuitäten auseinandergesetzt.
➡️ Mehr zur Entwicklung der politischen Strafjustiz: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2917.
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