🌄 Guten Morgen,
an vielen Universitäten hat vergangene Woche das Wintersemester begonnen. Wie steht es eigentlich um das BAföG?
👩🎓 💳 BAföG
Das BAföG (kurz für Bundesausbildungsförderungsgesetz) trat 1971 in Kraft. Es soll jungen Menschen unabhängig ihres wirtschaftlichen familiären Hintergrundes den Zugang zu einem höheren Schulabschluss, einer Ausbildung oder einem Studium ermöglichen.
Ursprünglich war der Förderbetrag ein 100-prozentiger Zuschuss. Seit 1990 müssen Studierende und Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung 50 % zurückzahlen.
Der Anspruch auf Förderung ist an Bedingungen geknüpft und mit bürokratischem Aufwand verbunden. Der Anteil der Studierenden, der BAföG bezieht, wird immer kleiner.
📑 Reform 2024
Im vergangenen Jahr wurden u.a. der Förderhöchstbetrag, die Grundbedarfssätze, die Freibeträge des Einkommens der Eltern und die Wohnkostenpauschale für Studierende angehoben.
Studierende mit besonders hohem Förderanspruch erhalten seit einem Jahr zum Studienbeginn einen Zuschuss über 1.000 €, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Das sog. Flexibilitätssemester erlaubt Studierenden, ohne Angabe von Gründen ein zusätzliches Semester Förderung über die reguläre Studienzeit hinaus zu erhalten. Zudem soll der bürokratische Aufwand reduziert werden.
💬 Diskussion
Studierendenvertretungen kritisierten angesichts der stark gestiegenen Lebensunterhaltskosten die Reform als unzureichend.
2024 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass es kein Grundrecht auf BAföG gibt. Das Recht auf gleiche Bildungschancen begründe keinen Anspruch auf finanzielle staatliche Unterstützung.
Die neue Bundesregierung strebt eine Novelle des BAföG an, u.a. bei Wohnkostenpauschale und Grundbedarf.
➡️ Mehr zu Entstehung und Entwicklung des BAföG: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2937
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