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der Bundestag debattierte zuletzt über den Plan der EU, eine sog. Chatkontrolle einzuführen. Worum geht es?
🗨️ Hintergrund
Nach Angaben von Save the Children werden in der EU pro Sekunde ca. 2 Bilder oder Videos geteilt, die Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern zeigen. Dagegen will die EU u.a. mit der Chatkontrolle vorgehen.
Laut Gesetzentwurf sollen Bilder, Videos und Links in Messengern wie WhatsApp, Signal oder Telegram auf Geräten der Nutzenden geprüft werden können, bevor diese verschlüsselt versendet werden. Text- und Audionachrichten sollen ausgenommen sein.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und die Bundestagsfraktionen hatten sich zuletzt gegen eine anlasslose Chatkontrolle ausgesprochen.
🔍 Kritik
Für die Chatkontrolle müsste die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufgehoben werden. Datenschützer/-innen und Fachleute warnen vor Sicherheitsrisiken und dem Ende sicherer, privater Kommunikation in der EU.
Kritiker/-innen sehen darin einen Eingriff in Grundrechte wie der Achtung des Privatlebens (Art. 7 EU-Grundrechte-Charta) oder das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG).
Wissenschaftler/-innen befürchten zudem einen sog. Chilling-Effekt, der besagt, dass Menschen sich weniger frei ausdrücken, wenn sie wissen, dass sie überwacht werden.
📱Ausblick
Die Abstimmung über den Gesetzentwurf wurde auf Dezember vertagt. Ohne die Zustimmung Deutschlands fehlt voraussichtlich die Mehrheit für das EU-Vorhaben.
Die Messengerdienste Signal und Threema kündigten bereits an, ihre Dienste in der EU einzustellen, sollte die Chatkontrolle kommen.
Auch der deutsche Kinderschutzbund lehnt die Chatkontrolle ab. Stattdessen brauche es mehr Prävention, Aufklärung und anlassbezogen gezieltere Ermittlungen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern.
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