🌇 Guten Morgen,
Vor 25 Jahren beschloss der Bundestag die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
🕰️ Geschichte
Ab 1871 stellte der § 175 StGB sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. In der NS-Zeit wurde er verschärft: Schwule wurden verfolgt und getötet. Für Lesben galt die Strafbarkeit nicht. Dennoch gab es Diskriminierung und Verfolgung.
§ 175 blieb in DDR und Bundesrepublik bestehen, bis er 1968 bzw. 1969 abgemildert wurde: Das Verbot galt fortan nur noch zwischen Erwachsenen und Minderjährigen. Es war weiterhin strenger als bei Heterosexuellen.
Die teilweise Entkriminalisierung ermöglichte ab den 1970er Jahren die erste offene Schwulenbewegung. Gänzlich gestrichen wurde § 175 erst 1994.
👨❤️👨 👩❤️👩 LPartG
Am 10.11.2000 beschloss der Bundestag das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), die erste rechtlich anerkannte Verbindung gleichgeschlechtlicher Paare.
Es folgten Erweiterungen des LPartG zur Angleichung an die Ehe. In manchen Bereichen (insb. Adoption) erhielt die Lebenspartnerschaft jedoch nicht die gleiche Stellung wie die Ehe.
Das LPartG gilt als Meilenstein im jahrelangen Kampf um die Gleichstellung homosexueller Menschen.
📣 Folgen
Kirchliche und konservative Kreise kritisierten, das LPartG verletze den besonderen Schutz von Ehe und Familie. 2002 scheiterte einer Klage der Union vor dem Bundesverfassungsgericht.
2017 wurde die „Ehe für alle“ beschlossen, die die eingetragene Lebenspartnerschaft ablöste und alle Ehen gleichstellte. Kritiker/-innen bemängeln eine fortbestehende Ungleichbehandlung lesbischer Ehepaare im Abstammungsrecht.
Zwischen 2019 und 2024 gab es in Deutschland 60.759 gleichgeschlechtliche Eheschließungen oder Umwandlungen eingetragener Lebenspartnerschaften in eine Ehe.
➡️ Mehr zur Geschichte der rechtlichen Gleichstellung: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2952
Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion