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Heute vor 35 Jahren unterschrieben der deutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher und sein polnischer Amtskollege Krzysztof Skubiszewski den deutsch-polnischen Grenzvertrag.
📖 Vorgeschichte
1945, nach Ende des Zweiten Weltkriegs, stellten Großbritannien, die USA und die Sowjetunion die vormaligen dt. Gebiete östlich der Flüsse Oder und Neiße unter polnische Verwaltung.
Die DDR erkannte diese Grenze 1950 an. Die westdeutsche Regierung hingegen wollte sie nicht bestätigen.
Ab 1969 änderte sich die Ostpolitik der Bundesrepublik. Sie nahm diplomatische Beziehungen mit Polen auf und vereinbarte den Verzicht auf Gebietsansprüche. Völkerrechtlich geklärt war die Grenzfrage jedoch weiterhin nicht.
📜 Vertrag
Der Mauerfall rückte das Thema wieder in den Fokus. Während Bundeskanzler Helmut Kohl die Wahl einer gesamtdeutschen Regierung abwarten wollte, drängte Polen auf eine zügige Entscheidung.
Beide Länder einigten sich schließlich und hielten die Oder-Neiße-Linie am 14.11.1990 als „in Zukunft unverletzlich“ fest.
Polen und Deutschland (Dtl.) verpflichteten sich mit dem Grenzvertrag u. a. zur „uneingeschränkten Achtung ihrer Souveränität und territorialen Integrität.“
🚛 🚧 Folgen
Die Klärung der Grenzfrage gilt als wichtiger Grundstein für die nachbarschaftliche Beziehung zwischen Dtl. und Polen. Sie bekräftigten diese Partnerschaft mit einem weiteren Vertrag am 17.6.1991.
Heute sind beide Länder füreinander wichtige Handelspartner. Sowohl bei Importen nach als auch bei Exporten aus Dtl. liegt Polen im Ländervergleich auf Platz 4.
Zuletzt belastete die Wiedereinführung von beidseitigen Grenzkontrollen das Verhältnis. Unternehmer/-innen befürchten negative Folgen für die Grenzregionen.
➡️ Hier erfährst du mehr über die Beziehung zwischen Dtl. und Polen: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2956
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