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Quiz zu den deutschen Bundeskanzler/-innen | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

Am 22.11.2005 wurde Angela Merkel deutsche Bundeskanzlerin, als erste Frau in diesem Amt. Was weißt du über die deutschen Regierungsoberhäupter?

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Wer war der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland?

Erläuterung

Konrad Adenauer war von 1949 bis 1963 der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Seine Regierungszeit ist vor allem mit dem Wiederaufbau von Demokratie und Wirtschaft in Westdeutschland verbunden. Dazu zählen u.a. die Souveränität der BRD, das sog. „Wirtschaftswunder“, die Integration der BRD in das westliche Verteidigungssystem, die Entwicklung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und die Aussöhnung mit Frankreich. Bei seinem Rücktritt 1963 war Konrad Adenauer 87 Jahre alt. Bis heute ist er damit der älteste Bundeskanzler der deutschen Geschichte.

Mehr zu Konrad Adenauer: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2961
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Wer wählt den/die Bundeskanzler/-in?

Erläuterung

Nach Artikel 63 des Grundgesetzes (GG) wählt der Deutsche Bundestag den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident schlägt nach Gesprächen mit den Bundestagsfraktionen eine Person zur Wahl vor. Gewählt wird eine Kandidatin oder ein Kandidat mit der absoluten Mehrheit der Bundestagsmitglieder, der sogenannten Kanzlermehrheit.

Mehr zum Ablauf der Bundeskanzlerwahl: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2962
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Welche/-r Kanzler/-in war am längsten im Amt?

Erläuterung

Helmut Kohl war von 1982 bis 1998 Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Damit war er mehr als 16 Jahre im Amt – die längste Amtszeit aller Regierungsoberhäupter der BRD, wenn auch nur wenige Tage länger als die von Angela Merkel. Kohl war maßgeblich an der deutschen Wiedervereinigung beteiligt und setzte entscheidende Impulse zur europäischen Integration und der Einführung des Euro als gemeinsamer Währung. Das Ende seiner Kanzlerschaft wurde von einem Skandal wegen nicht deklarierter CDU-Spenden überschattet.

Mehr zu Helmut Kohl findest du hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2963
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Welche Aufgabe hat das Bundeskanzleramt?

Erläuterung

Alle drei Antworten sind richtig: Das Bundeskanzleramt ist die zentrale Schaltstelle der Bundesregierung und wird daher auch als Regierungszentrale bezeichnet. Es bereitet Kabinettssitzungen vor, koordiniert die Arbeit der Ministerien und unterstützt und berät die Kanzlerin oder den Kanzler bei politischen Entscheidungen. Es sorgt dafür, dass die Richtlinien der Regierungspolitik einheitlich umgesetzt werden.

Mehr zur Organisationsstruktur des Bundeskanzleramts: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2964
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Von wem stammte der Satz „Wir wollen mehr Demokratie wagen“?

Erläuterung

In seiner Regierungserklärung umriss Willy Brandt am 28.10.1969 als erster sozialdemokratischer Kanzler der Bundesrepublik die Vorhaben seiner Regierung. In der Ostpolitik setzte er auf Verständigung mit den osteuropäischen Nachbarstaaten und Normalisierung des Verhältnisses zur DDR. Innenpolitisch stieß die erste sozialliberale Koalition Reformen im Ehe- und Familienrecht und in der betrieblichen Mitbestimmung an. 1974 trat Brandt zurück, nachdem ein enger Mitarbeiter Brandts als Spion der DDR enttarnt worden war.

Mehr über die Kanzlerschaft Willy Brandts: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2965
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Welche Aufgabe nimmt der/die Bundeskanzler/-in nicht wahr?

Erläuterung

Die Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit obliegt nicht der Bundesregierung, sondern dem Bundesverfassungsgericht. Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler bestimmt hingegen die Richtlinien der Politik (sog. „Richtlinienkompetenz“) und schlägt der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten die Bundesministerinnen und Bundesminister zur Ernennung vor. Diese leiten ihre Ministerien eigenverantwortlich (sog. „Ressortprinzip“), doch die politische Hauptverantwortung liegt beim Kanzler / der Kanzlerin.

Mehr zu Rolle und Aufgaben: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2966
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Wie hieß das Amt des Regierungschefs in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)?

Erläuterung

In der DDR gab es nicht das Amt des Bundeskanzlers. Die Regierung bestand formell aus dem Ministerrat, dessen Vorsitzender die Funktion des Regierungschefs innehatte. Der Ministerrat war verantwortlich für die Umsetzung von Gesetzen, die Wirtschaftsplanung und die Koordination der Ministerien. Seine Arbeit war jedoch stark von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) geprägt. Die Hauptgremien der SED, das Zentralkomitee und das Politbüro, bereiteten Entscheidungen vor und konnten den Minister/-innen Anweisungen erteilen.

Mehr zu Staat und Partei in der DDR: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2967
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An welcher Stelle steht der/die Bundeskanzler/-in in der Rangfolge der Staatsämter?

Erläuterung

Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler ist formal nicht das Staatsoberhaupt, diese Rolle nimmt die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident ein. Protokollarisch steht diese/-r an erster Stelle, gefolgt von der Bundestagspräsidentin oder dem Bundestagspräsidenten. Die Kanzlerin oder der Kanzler steht zwar an der Spitze der Bundesregierung, nimmt protokollarisch aber den dritten Rang ein.
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Wie nennt man das Verfahren, mit dem der Bundestag einen Bundeskanzler abwählen kann?

Erläuterung

Das konstruktive Misstrauensvotum nach Art. 67 GG erlaubt es dem Bundestag, die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler nur dann abzuwählen, wenn gleichzeitig eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger mit absoluter Mehrheit gewählt wird. Der einzige Bundeskanzler, der bislang durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgesetzt wurde, war 1982 Helmut Schmidt (SPD). Sein Vorgänger Willy Brandt (SPD) überstand 1972 ein Misstrauensvotum nur knapp: es fehlten lediglich zwei Stimmen.

Mehr dazu erfährst du hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2968
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Wie viele Bundeskanzler/-innen stellten bisher die Vertrauensfrage im Parlament?

Erläuterung

Fünf Bundeskanzler haben bislang die sogenannte Vertrauensfrage nach Art. 68 GG gestellt, also einen Antrag, ihnen „das Vertrauen auszusprechen“: Willy Brandt (SPD), Helmut Schmidt (SPD), Helmut Kohl (CDU), Gerhard Schröder (SPD) – sogar zweimal – und Olaf Scholz (SPD). Mit dieser Frage überprüft das Regierungsoberhaupt, ob es noch die Mehrheit der Abgeordneten hinter sich hat. Die Vertrauensfrage kann mit einer Sachfrage verknüpft werden, z. B. einem Gesetzentwurf. Verneint die Mehrheit der Abgeordneten das Vertrauen, kann die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident auf Vorschlag der Kanzlerin oder des Kanzlers den Bundestag innerhalb von 21 Tagen auflösen, was Neuwahlen nach sich zieht.

Mehr über die Vertrauensfrage: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2969
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Ihre Auswertung

Wer war der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland?

Erläuterung
Konrad Adenauer war von 1949 bis 1963 der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Seine Regierungszeit ist vor allem mit dem Wiederaufbau von Demokratie und Wirtschaft in Westdeutschland verbunden. Dazu zählen u.a. die Souveränität der BRD, das sog. „Wirtschaftswunder“, die Integration der BRD in das westliche Verteidigungssystem, die Entwicklung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und die Aussöhnung mit Frankreich. Bei seinem Rücktritt 1963 war Konrad Adenauer 87 Jahre alt. Bis heute ist er damit der älteste Bundeskanzler der deutschen Geschichte.

Mehr zu Konrad Adenauer: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2961

Wer wählt den/die Bundeskanzler/-in?

Erläuterung
Nach Artikel 63 des Grundgesetzes (GG) wählt der Deutsche Bundestag den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident schlägt nach Gesprächen mit den Bundestagsfraktionen eine Person zur Wahl vor. Gewählt wird eine Kandidatin oder ein Kandidat mit der absoluten Mehrheit der Bundestagsmitglieder, der sogenannten Kanzlermehrheit.

Mehr zum Ablauf der Bundeskanzlerwahl: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2962

Welche/-r Kanzler/-in war am längsten im Amt?

Erläuterung
Helmut Kohl war von 1982 bis 1998 Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Damit war er mehr als 16 Jahre im Amt – die längste Amtszeit aller Regierungsoberhäupter der BRD, wenn auch nur wenige Tage länger als die von Angela Merkel. Kohl war maßgeblich an der deutschen Wiedervereinigung beteiligt und setzte entscheidende Impulse zur europäischen Integration und der Einführung des Euro als gemeinsamer Währung. Das Ende seiner Kanzlerschaft wurde von einem Skandal wegen nicht deklarierter CDU-Spenden überschattet.

Mehr zu Helmut Kohl findest du hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2963

Welche Aufgabe hat das Bundeskanzleramt?

Erläuterung
Alle drei Antworten sind richtig: Das Bundeskanzleramt ist die zentrale Schaltstelle der Bundesregierung und wird daher auch als Regierungszentrale bezeichnet. Es bereitet Kabinettssitzungen vor, koordiniert die Arbeit der Ministerien und unterstützt und berät die Kanzlerin oder den Kanzler bei politischen Entscheidungen. Es sorgt dafür, dass die Richtlinien der Regierungspolitik einheitlich umgesetzt werden.

Mehr zur Organisationsstruktur des Bundeskanzleramts: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2964

Von wem stammte der Satz „Wir wollen mehr Demokratie wagen“?

Erläuterung
In seiner Regierungserklärung umriss Willy Brandt am 28.10.1969 als erster sozialdemokratischer Kanzler der Bundesrepublik die Vorhaben seiner Regierung. In der Ostpolitik setzte er auf Verständigung mit den osteuropäischen Nachbarstaaten und Normalisierung des Verhältnisses zur DDR. Innenpolitisch stieß die erste sozialliberale Koalition Reformen im Ehe- und Familienrecht und in der betrieblichen Mitbestimmung an. 1974 trat Brandt zurück, nachdem ein enger Mitarbeiter Brandts als Spion der DDR enttarnt worden war.

Mehr über die Kanzlerschaft Willy Brandts: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2965

Welche Aufgabe nimmt der/die Bundeskanzler/-in nicht wahr?

Erläuterung
Die Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit obliegt nicht der Bundesregierung, sondern dem Bundesverfassungsgericht. Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler bestimmt hingegen die Richtlinien der Politik (sog. „Richtlinienkompetenz“) und schlägt der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten die Bundesministerinnen und Bundesminister zur Ernennung vor. Diese leiten ihre Ministerien eigenverantwortlich (sog. „Ressortprinzip“), doch die politische Hauptverantwortung liegt beim Kanzler / der Kanzlerin.

Mehr zu Rolle und Aufgaben: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2966

Wie hieß das Amt des Regierungschefs in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)?

Erläuterung
In der DDR gab es nicht das Amt des Bundeskanzlers. Die Regierung bestand formell aus dem Ministerrat, dessen Vorsitzender die Funktion des Regierungschefs innehatte. Der Ministerrat war verantwortlich für die Umsetzung von Gesetzen, die Wirtschaftsplanung und die Koordination der Ministerien. Seine Arbeit war jedoch stark von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) geprägt. Die Hauptgremien der SED, das Zentralkomitee und das Politbüro, bereiteten Entscheidungen vor und konnten den Minister/-innen Anweisungen erteilen.

Mehr zu Staat und Partei in der DDR: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2967

An welcher Stelle steht der/die Bundeskanzler/-in in der Rangfolge der Staatsämter?

Erläuterung
Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler ist formal nicht das Staatsoberhaupt, diese Rolle nimmt die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident ein. Protokollarisch steht diese/-r an erster Stelle, gefolgt von der Bundestagspräsidentin oder dem Bundestagspräsidenten. Die Kanzlerin oder der Kanzler steht zwar an der Spitze der Bundesregierung, nimmt protokollarisch aber den dritten Rang ein.

Wie nennt man das Verfahren, mit dem der Bundestag einen Bundeskanzler abwählen kann?

Erläuterung
Das konstruktive Misstrauensvotum nach Art. 67 GG erlaubt es dem Bundestag, die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler nur dann abzuwählen, wenn gleichzeitig eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger mit absoluter Mehrheit gewählt wird. Der einzige Bundeskanzler, der bislang durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgesetzt wurde, war 1982 Helmut Schmidt (SPD). Sein Vorgänger Willy Brandt (SPD) überstand 1972 ein Misstrauensvotum nur knapp: es fehlten lediglich zwei Stimmen.

Mehr dazu erfährst du hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2968

Wie viele Bundeskanzler/-innen stellten bisher die Vertrauensfrage im Parlament?

Erläuterung
Fünf Bundeskanzler haben bislang die sogenannte Vertrauensfrage nach Art. 68 GG gestellt, also einen Antrag, ihnen „das Vertrauen auszusprechen“: Willy Brandt (SPD), Helmut Schmidt (SPD), Helmut Kohl (CDU), Gerhard Schröder (SPD) – sogar zweimal – und Olaf Scholz (SPD). Mit dieser Frage überprüft das Regierungsoberhaupt, ob es noch die Mehrheit der Abgeordneten hinter sich hat. Die Vertrauensfrage kann mit einer Sachfrage verknüpft werden, z. B. einem Gesetzentwurf. Verneint die Mehrheit der Abgeordneten das Vertrauen, kann die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident auf Vorschlag der Kanzlerin oder des Kanzlers den Bundestag innerhalb von 21 Tagen auflösen, was Neuwahlen nach sich zieht.

Mehr über die Vertrauensfrage: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2969