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am 7.12.1970 unterzeichneten Polen und Deutschland (Dtl.) den Warschauer Vertrag.
⛔ Hintergrund
Zu Beginn der deutschen Teilung stand die BRD Abkommen mit Staaten des Warschauer Paktes ablehnend gegenüber. Die Sorge war, dass sich dadurch die Teilung verfestigen würde.
Ab 1955 prägte die „Hallstein-Doktrin“ die Ostpolitik der BRD: Diese beanspruchte das Alleinvertretungsrecht für das gesamte deutsche Volk und lehnte grds. diplomatische Beziehungen zu Staaten ab, die die DDR anerkannten.
Unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) erkannte die Regierung an, dass der Ansatz, die Wiedervereinigung durch eine Isolation der DDR zu erzwingen, gescheitert war. Stattdessen bemühte sich sein Kabinett um eine Annäherung an die Oststaaten.
📝 Vertrag
Die Verhandlungen zum Warschauer Vertrag fanden unter schwierigen Vorzeichen statt: Die Nationalsozialisten hatten in Polen grausamste Verbrechen begangen. Nach dem 2. Weltkrieg wurden Millionen Deutsche gewaltsam aus Polen vertrieben.
Am 7.12.1970 unterzeichnete Brandt den Vertrag. Darin erkannte die BRD u.a. die Oder-Neiße-Grenze an. Zudem verzichten beide Länder auf gegenseitige Gebietsansprüche und verpflichten sich zur friedlichen Konfliktlösung.
Der Vertrag ermöglichte auch die Aussiedlung von noch in Polen lebenden Deutschen.
🇩🇪 🇵🇱 Bedeutung
Sowohl in Polen als auch in Dtl. war der Vertrag umstritten.
Vor der Vertragsunterzeichnung kniete Brandt am Denkmal des Warschauer Ghettos nieder - ein Meilenstein auf dem Weg zu Annäherung und Aussöhnung zwischen Dtl. und Polen.
1990 erkannte Dtl. die deutsch-polnischen Grenzen endgültig an. Ein Jahr später schlossen beide Länder einen Nachbarschaftsvertrag, in dem sie eine enge politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit vereinbarten.
➡️ Mehr über den Warschauer Vertrag: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1838
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