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vor 5 Jahren ist der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) in Kraft getreten.
📃💥 AVV
Der Vertrag verbietet Einsatz, Entwicklung, Produktion und Testen von Atomwaffen sowie die Lagerung und Drohung mit deren Einsatz.
Der AVV wurde inzwischen von 74 Staaten rechtlich bindend ratifiziert, 21 weitere haben ihn unterzeichnet. Darunter sind weder die Atommächte noch die NATO-Mitgliedsstaaten.
Der AVV geht über den Atomwaffensperrvertrag von 1970, den 191 Staaten unterzeichnet haben, hinaus: Dieser sieht die Abrüstung der Nuklearmächte vor und verbietet die Weitergabe von Atomwaffen an Staaten ohne eigene Nuklearwaffen sowie deren Neuanschaffung.
📉📈 Umsetzung
Die weltweite Anzahl von Atomwaffen erreichte im Kalten Krieg Mitte der 1980er Jahre mit ca. 70.000 ihren Höhepunkt. Sie sank seitdem stetig und wird heute auf etwa 12.000 Sprengköpfe geschätzt.
Trotz Abrüstungsverträgen modernisieren die Atommächte ihre Bestände und die Zahl der Länder mit eigenen Atomwaffen hat zugenommen.
Das Friedensforschungsinstitut SIPRI warnte 2025 vor einem nuklearen Wettrüsten: Die Zahl einsatzbereiter Atomwaffen könnte bald erstmals wieder steigen.
👻 Nukleare Abschreckung
Nach dem Konzept der nuklearen Abschreckung soll das „Gleichgewicht des Schreckens“ den tatsächlichen Einsatz von Nuklearwaffen durch die Angst vor einem Gegenschlag verhindern.
Die Wirksamkeit der Abschreckung ist umstritten. Befürworter/-innen heben hervor, dass seit den Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki 1945 keine Nuklearwaffen mehr eingesetzt wurden.
Kritiker/-innen betonen das Restrisiko einer nuklearen Gewalteskalation und seine verheerenden Folgen. Außerdem wirke die Logik der Abschreckung einer vollständigen Abrüstung entgegen.
➡️ Mehr zur nuklearen Abschreckung: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3015
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