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BGH-Urteil zur Diskriminierung am Wohnungsmarkt | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

03. Februar 2026

BGH-Urteil zur Diskriminierung am Wohnungsmarkt Deine tägliche Dosis Politik

(© picture-alliance, picture alliance / dpa | Peter Kneffel)

🌆 Guten Morgen!

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) schafft Rechtssicherheit bei Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt.

⚖️ Aktueller Fall

  • Als sich 2022 eine Frau mit pakistanischem Nachnamen auf eine Wohnung in Hessen bewarb, bekam sie eine Absage. Auf Anfrage unter deutsch klingenden Namen wurde sie zur Besichtigung eingeladen.

  • Die Frau verklagte den Makler wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

  • Das Landgericht Darmstadt gab ihr Recht. Vom BGH wurde das Urteil nun bestätigt: Die Klägerin gewinnt den Fall und bekommt 3.000 € Entschädigung.

📜 Hintergrund

  • Das AGG verbietet Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sowie aus rassistischen Motiven.

  • Gültigkeit besitzt das Gesetz u. a. beim Zugang zu Arbeit, Bildung und Gütern, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, wie z. B. Wohnraum.

  • 1999 hatten sich die europäischen Länder auf zwei Gleichstellungsrichtlinien geeinigt. Das AGG – die dt. Umsetzung dieser Richtlinien – trat 2006 nach einem langwierigen Gesetzgebungsprozess in Kraft.

📣 Diskussion

  • Die EU-Kommission kritisierte das AGG mehrfach. U. a. geht es um die sog. „Kirchenklausel“, die kirchlichen Arbeitgebern bei der Personalauswahl Ausnahmen erlaubt.

  • Auch Sozialverbände bemängeln Lücken im Gesetz. Sie fordern u.a., dass private Dienstleister zu Barrierefreiheit verpflichtet werden und die zweimonatige Frist, um Ansprüche wegen Diskriminierung geltend zu machen, verlängert wird.

  • Betroffene können mit einer Klage u.a. die Beseitigung einer Benachteiligung sowie Entschädigung einfordern.

➡️ Hier findest du weitere Erfahrungsberichte vom Wohnungsmarkt: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3023

Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion

Fussnoten

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