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Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) schafft Rechtssicherheit bei Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt.
⚖️ Aktueller Fall
Als sich 2022 eine Frau mit pakistanischem Nachnamen auf eine Wohnung in Hessen bewarb, bekam sie eine Absage. Auf Anfrage unter deutsch klingenden Namen wurde sie zur Besichtigung eingeladen.
Die Frau verklagte den Makler wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Das Landgericht Darmstadt gab ihr Recht. Vom BGH wurde das Urteil nun bestätigt: Die Klägerin gewinnt den Fall und bekommt 3.000 € Entschädigung.
📜 Hintergrund
Das AGG verbietet Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sowie aus rassistischen Motiven.
Gültigkeit besitzt das Gesetz u. a. beim Zugang zu Arbeit, Bildung und Gütern, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, wie z. B. Wohnraum.
1999 hatten sich die europäischen Länder auf zwei Gleichstellungsrichtlinien geeinigt. Das AGG – die dt. Umsetzung dieser Richtlinien – trat 2006 nach einem langwierigen Gesetzgebungsprozess in Kraft.
📣 Diskussion
Die EU-Kommission kritisierte das AGG mehrfach. U. a. geht es um die sog. „Kirchenklausel“, die kirchlichen Arbeitgebern bei der Personalauswahl Ausnahmen erlaubt.
Auch Sozialverbände bemängeln Lücken im Gesetz. Sie fordern u.a., dass private Dienstleister zu Barrierefreiheit verpflichtet werden und die zweimonatige Frist, um Ansprüche wegen Diskriminierung geltend zu machen, verlängert wird.
Betroffene können mit einer Klage u.a. die Beseitigung einer Benachteiligung sowie Entschädigung einfordern.
➡️ Hier findest du weitere Erfahrungsberichte vom Wohnungsmarkt: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3023
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Deine bpb Social Media Redaktion