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Abkommen zwischen Regierung und Kurden in Syrien | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

04. Februar 2026

Abkommen zwischen Regierung und Kurden in Syrien Deine tägliche Dosis Politik

Ein Hilfskonvoi der Weltgesundheitsorganisation ist nach dem Abkommen vom 30.01.2026 im Gouvernement Aleppo im Norden Syriens unterwegs. (© picture-alliance/dpa, Moawia Atrash)

☕ Guten Morgen,

rund 13 Monate nach dem Machtwechsel bleibt die Lage in Syrien fragil.

📰 Aktuell

  • In den letzten Wochen hat die syrische Armee Gebiete im Nordosten Syriens erobert, die bislang vom kurdisch geführten Militärbündnis „Demokratische Kräfte Syriens“ (SDF) kontrolliert wurden.

  • Eine vereinbarte Waffenruhe wurde immer wieder gebrochen. Bei Gefechten sind Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) aus vormals kurdisch kontrollierten Gefängnissen ausgebrochen.

  • Vergangenen Freitag einigten sich die Regierung von Übergangspräsident al-Scharaa und die SDF auf ein Abkommen.

🔎 Hintergrund

  • Die Volksgruppe der Kurdinnen und Kurden ist sehr heterogen. Sie lebt ohne eigenes Staatsgebiet als Minderheit in der Türkei, im Iran, in Syrien und im Irak. In Syrien leben schätzungsweise 2,5 Mio. Kurdinnen und Kurden.

  • Während des syrischen Bürgerkriegs befreiten die SDF den Nordosten Syriens von der Herrschaft des Assad-Regimes und kämpften gegen den IS. Sie schufen eine demokratische Selbstverwaltung, die Frauen gleichstellt und alle ansässigen Bevölkerungsgruppen integriert.

  • Im März 2025 hatten die Übergangsregierung und die SDF eine Zusammenarbeit vereinbart. Über die genauen Bedingungen herrschte seitdem Uneinigkeit.

🔭 Ausblick

  • Das nun vereinbarte Abkommen sieht eine umfassende Waffenruhe, die schrittweise Eingliederung der kurdischen Militär- und Verwaltungsorgane in den syrischen Staat und die Gleichberechtigung der kurdischen Bevölkerung vor.

  • Al-Scharaas Regierung verfolgt das Ziel, einen einheitlichen Staat zu schaffen und die Macht über das gesamte Staatsgebiet zu erlangen.

  • Der Regierung wird vorgeworfen, die kurdischen, alawitischen und drusischen Minderheiten nicht ausreichend zu schützen. Hilfsorganisationen zufolge ist die humanitäre Lage in der Region angespannt.

➡️ Mehr Hintergründe: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3024

Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion

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