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Heute vor 155 Jahren fanden die ersten Reichstagswahlen im Deutschen Reich statt.
📖 Hintergrund
1871 ging aus dem Norddeutschen Bund und den süddeutschen Staaten das Deutsche Reich hervor. Es entstand eine konstitutionelle Monarchie.
Erster Kaiser wurde der preußische König Wilhelm I. Er konnte die Kammern des deutschen Parlaments berufen, eröffnen, vertagen und schließen sowie den Reichskanzler ernennen und hatte den Oberbefehl über das Militär.
Der Reichstag konnte Gesetze verabschieden und Gesetzentwürfe des Kanzlers ablehnen. Jedoch standen ihm keine Instrumente zur Kontrolle der Regierung zur Verfügung.
🗳️ Wahlen
Bei den ersten Reichstagswahlen waren Männer über 25 Jahre wahlberechtigt.
In jedem der damals 382 Wahlkreise wurde ein Abgeordneter nach allgemeinem, gleichem und direktem Wahlrecht per Mehrheitswahl bestimmt. Die Wahlbeteiligung lag bei knapp 51 %.
Als Sieger gingen mit 30,1 % der Stimmen die Nationalliberalen hervor. Es folgten die Konservativen (23 %), das Zentrum (18,6 %), die Linksliberalen (9,3 %) und die Sozialdemokraten (3,2 %).
🚩 Meilensteine
Als eine seiner ersten wichtigen Aufgaben überarbeitete das neu gewählte Parlament die vorläufige Reichsverfassung und verabschiedete am 14.4.1871 die „Verfassung des Deutschen Reichs“.
Anfangs kamen die Abgeordneten ihren Aufgaben im Parlament neben ihren eigentlichen Berufen nach. Erst in den Jahrzehnten danach entwickelte sich das Bild des „Berufspolitikers“. Die Zahlung von Diäten war ab 1906 erlaubt.
Die Entstehung des Sozialstaats ist untrennbar mit dem Reichstag verbunden: Durch seine Beschlüsse wurde u. a. das System der Sozialversicherung aus Kranken-, Unfall- und Invaliditätsversicherung auf den Weg gebracht.
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