Themen Mediathek Shop Lernen Veranstaltungen kurz&knapp Die bpb Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen Mehr Artikel im

Vaterschaft | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

06. März 2026

Vaterschaft Deine tägliche Dosis Politik

🌤️ Guten Morgen,

der Bundestag hat im Februar ein Gesetz verabschiedet, das die Rechte von leiblichen Vätern stärkt. Warum?

👨👶 Hintergrund

  • Laut Bundesjustizministerium ist der leibliche bzw. biologische Vater nicht gleichzusetzen mit dem rechtlichen Vater, der z.B. auch ein neuer Partner der Mutter des Kindes sein kann.

  • Bisher konnten leibliche Väter die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für ihr Kind nicht anfechten, wenn dieser eine "sozial-familiäre Beziehung" zum Kind hat, also Verantwortung für es trägt.

  • Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Rechtslage 2024 für verfassungswidrig.

🔍 Rechtliches Elternteil

  • Laut Bürgerlichem Gesetzbuch gilt als rechtlicher Vater derjenige, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

  • Der rechtliche Vater hat z.B. ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit seinem Kind und kann Elternzeit oder Elterngeld bekommen. Das Kind wiederum kann über ihn familienversichert werden, seinen Nachnamen oder seine Staatsangehörigkeit annehmen und hat Erbansprüche.

  • Gleichzeitig bringt die rechtliche Vaterschaft auch Pflichten mit sich: So ist der rechtliche Vater z.B. verpflichtet für den Unterhalt des Kindes aufzukommen.

📃⚖️ Reform

  • Die Reform soll es getrenntlebenden leiblichen Vätern künftig leichter machen, auch rechtlich als Vater ihres Kindes anerkannt zu werden.

  • Dies gilt auch bei bereits anerkannter Vaterschaft durch einen neuen Partner der Mutter, wenn der leibliche Vater eine enge Beziehung zu seinem Kind hat oder diese ohne sein Verschulden abgebrochen wurde.

  • Das Gesetz sieht zudem mehr Mitspracherecht des betroffenen Kindes vor.

➡️ Mehr zu unterschiedlichen Familienmodellen kannst du hier hören: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3052

Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion

Fussnoten

Weitere Inhalte