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Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) hat eine Resolution zum transatlantischen Sklavenhandel verabschiedet.
📜 Resolution
Die Resolution geht auf einen Antrag Ghanas zurück. Bei der Abstimmung schlossen sich 123 Staaten dem Vorschlag des afrikanischen UN-Mitglieds an.
Der Text stuft den transatlantischen Sklavenhandel als das „schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ ein. „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ ist ein Begriff aus dem Völkerrecht. Die Einstufung hat keine rechtlichen Verpflichtungen zur Folge, gilt aber als historisch.
Mit der Resolution sind Forderungen verbunden, darunter die „unverzügliche und ungehinderte Rückgabe“ von Kunst- und Kulturgütern an die Herkunftsländer sowie Wiedergutmachung, etwa durch Schuldenerlass oder Entwicklungshilfe.
🔎 Sklavenhandel
Insb. vom 16. bis zum 19. Jh. betrieben europäische Händler mit lokalen Zwischenhändlern ein System von Menschenhandel und Versklavung. V. a. aus Westafrika wurden Menschen gewaltsam in die Kolonien Nord- und Südamerikas sowie der Karibik verschleppt.
Schätzungen gehen von 12,5 Mio. betroffenen Menschen aus. 1 bis 2 Mio. starben bereits bei der Überfahrt oder wurden getötet.
Ab Ende des 18. Jh. erstarkten die Bestrebungen, den Menschenhandel und die Sklaverei abzuschaffen. Durch die UN-Menschenrechtskonvention von 1948 wurde sie weltweit verboten.
🗳️ Diskussion
52 Mitgliedstaaten enthielten sich bei der Abstimmung über den UN-Resolutionsentwurf. Argentinien, Israel und die USA stimmten dagegen.
Die USA begründeten ihre Ablehnung der Resolution und der geforderten Entschädigungen u.a. damit, dass mögliche historische Verfehlungen durch damals geltendes Recht gedeckt gewesen seien.
Deutschland gehört zu den Staaten, die sich bei der Abstimmung enthalten haben.
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