👋 Guten Morgen,
das EU-Parlament (EP) hat sich auf verschärfte Abschieberegeln geeinigt. Was steckt dahinter?
📃 Hintergrund
Nach Angaben der EU-Kommission reist aktuell nur ca. jeder fünfte Mensch, gegen den eine Ausreiseaufforderung vorliegt, aus Europa aus. Schätzungsweise betrifft das 2,6 bis 3,2 Mio. Menschen.
Eine Abschiebung kann u.a. wegen fehlender Reisedokumente, einer schwerwiegenden Erkrankung oder einer Berufsausbildung aufgeschoben oder aufgehoben werden.
Erst kürzlich hat der Bundestag Asyl-Verschärfungen beschlossen. Damit setzt Deutschland (Dtl.) die 2024 von der EU verabschiedete Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems um.
🔎 Neue Regelungen
Ausreisepflichtigen, die nicht kooperieren, können zukünftig Unterhaltsleistungen gestrichen oder ihre Reisedokumente beschlagnahmt werden.
EU-Mitgliedstaaten dürfen Ausreisepflichtige bis zu 24 Monate in Abschiebehaft nehmen und Rückkehrzentren außerhalb der EU einrichten.
Abgelehnte Asylbewerber/-innen könnten dann nicht nur in ihre Heimatländer abgeschoben werden, sondern auch in Länder, zu denen sie keine Verbindung haben.
💬 Verfahren
Die konservativen, sozialdemokratischen und liberalen Fraktionen, die im EP eine informelle Koalition bilden, konnten sich nicht auf einen Gesetzentwurf einigen. Daher stimmten die Konservativen gemeinsam mit drei rechten EU-Fraktionen für das Gesetz.
Nun müssen sich Vertreter/-innen vom Rat der EU, dem EP und der Kommission auf den finalen Rechtstext einigen.
Das Gesetz muss anschließend von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Ob das fristgemäß und vollständig passiert, kontrolliert die EU-Kommission.
➡️ Mehr über Abschiebungen in Dtl.: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3072
📱👇 Mehr Infos über die europäische Asylrechtsreform, die der Bundestag kürzlich beschlossen hat findest Du hier:
Beschluss des Bundestags zur Reform des Asylrechts
Ende Februar beschloss der Bundestag eine Reform des Asylrechts. Was ändert sich?
📑 Neue Regelungen
Die EU verabschiedete 2024 eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die im Juni in Kraft tritt. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten die Regelungen in nationales Recht umsetzen. Der Bundesrat muss der Reform noch zustimmen.
Die Reform sieht u. a. sog. Sekundärmigrationszentren für Asylsuchende vor, für die ein anderer EU-Staat zuständig ist. Je nach Status des Asylverfahrens sollen sie die Zentren nur teilweise oder gar nicht verlassen dürfen. Zudem soll es möglich werden, Asylsuchende während des Verfahrens zu inhaftieren, etwa zur Identitätsklärung.
Personen mit guten Chancen auf ein Bleiberecht sollen künftig bereits nach 3 statt 6 Monaten Aufenthalt arbeiten dürfen.
🇪🇺 GEAS
Mit der GEAS-Reform will die EU Migration begrenzen und einheitliche Verfahren schaffen, um Migration besser zu steuern und Asylverfahren zu beschleunigen.
Vereinfachte Verfahren und ein sog. Solidaritätsmechanismus sollen insbesondere die EU-Staaten entlasten, in denen besonders viele Asylanträge gestellt werden.
Zu den Kernpunkten der Reform zählen verpflichtende Identitätskontrollen bei der Einreise sowie Asylverfahren an EU-Außengrenzen für Schutzsuchende aus Staaten mit niedrigen Anerkennungsquoten.
📣 Diskussion
Laut SPD, die gemeinsam mit der Union für die Reform stimmte, dient die einheitliche EU-Regelung dem Schutz des Grundrechts auf Asyl.
Kritik kam von Linken und Grünen. Letztere sehen in der Reform – etwa in Hinblick auf die eingeschränkte Bewegungsfreiheit – eine übermäßig strenge Umsetzung der EU-Verordnung.
Menschenrechtsorganisationen warnten vor möglichen Menschenrechtsverstößen bei der Umsetzung der Reform.
➡️ Mehr zur GEAS-Reform: Externer Link: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3064
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Deine bpb Social Media Redaktion