🌅Guten Morgen,
die Pflegeversicherung soll reformiert werden. Aber wer versichert da eigentlich was?
📖 Entstehung
Seit 1995 gehört die Pflegeversicherung (PV) in Deutschland zum Sozialversicherungssystem. Neben Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung bildet sie die fünfte Säule.
Wie die Krankenversicherung ist auch sie eine Pflichtversicherung und gliedert sich in gesetzliche und private PV. Während die Krankenversicherung bei Krankheit die Behandlungskosten übernimmt, unterstützt die Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigkeit.
Eingeführt wurde sie vor dem Hintergrund einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung und um Angehörige durch professionelle Hilfe zu entlasten.
🌐 Organisation
In Deutschland gibt es derzeit 94 gesetzliche Krankenkassen, an die jeweils eine Pflegeversicherung gekoppelt ist. Hinzu kommen etwa 50 private Pflegeversicherungen.
Die Beiträge zur gesetzlichen PV richten sich nach dem Einkommen und werden von Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen je zur Hälfte getragen. Bei privaten PV bestimmen Gesundheitszustand und Alter die Höhe der Beiträge.
Gutachter/-innen prüfen, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Abhängig vom Grad der Selbstständigkeit vergeben sie Pflegegrade von 1 bis 5.
Leistungen und Probleme
Die gesetzliche PV basiert auf dem Solidarprinzip. Die Leistungsansprüche der Versicherten sind unabhängig von den eingezahlten Beiträgen.
Bis 2029 fehlen den Pflegekassen laut Schätzungen rund 22,5 Mrd. €. Ursache dafür sind die demografische Entwicklung und eine Lockerung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs von 2017.
Eine geplante Reform sieht u.a. vor, die Anerkennung der Pflegegrade 1-3 zu erschweren und die Zuschüsse, die aktuell von 15% zu Beginn der Pflege, auf bis zu 75% ansteigen, langsamer anwachsen zu lassen.
Hier erfährst du mehr über die PV: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3111
Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion