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Quiz zum Rundfunkstaatsvertrag | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

vor 35 Jahren, am 31.8.1991 unterzeichneten die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer den ersten gesamtdeutschen Rundfunkstaatsvertrag.

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Was bezeichnet die „duale Rundfunkordnung“?

Erläuterung

Das duale Rundfunksystem besteht aus dem öffentlich-rechtlichen, gebührenfinanzierten Rundfunk (ÖRR) und dem privat-kommerziellen Rundfunk, der sich über Werbeeinnahmen finanziert. Die rechtliche Grundlage für die Zulassung privater Programme schaffte das Bundesverfassungsgericht 1981 mit dem „dritten Rundfunkurteil“. Die neuen Technologien Satellit und Kabel beendeten die Frequenzknappheit, die zuvor den weiteren Ausbau der Senderlandschaft verhindert hatte. Anfang 1984 nahmen die Vorläufer von Sat.1 und RTL ihr Programm auf.

Mehr dazu hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3168
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Was regelte der Rundfunkstaatsvertrag bis 2020?

Erläuterung

Der „Staatsvertrag der Länder über den Rundfunk im vereinten Deutschland“ (RStV) vom 31.8.1991 galt bis November 2020. Er regelte deutschlandweit die grundlegenden Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk im dualen Rundfunksystem sowie für die sog. „Telemedien“, also elektronische Angebote. Über die Jahrzehnte hinweg wurde der Vertrag immer wieder angepasst, um der Entwicklung der Medienlandschaft Rechnung zu tragen. Der 2020 neu geschlossene Medienstaatsvertrag gilt für eine größere Bandbreite an digitalen Angeboten. 2025 erfolgte eine grundlegende Reform durch den Reformstaatsvertrag.
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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterliegt dem Gebot der …

Erläuterung

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) muss das Prinzip der Staatsferne einhalten. Das bedeutet: Der Staat legt zwar Gesetze und Rahmenbedingungen für den Rundfunk fest, darf aber keinen direkten Zugriff auf Inhalte und Programmgestaltung haben. Der ÖRR ist aus historischen Gründen bewusst nicht als Staatsrundfunk organisiert. Während des Nationalsozialismus waren die Medien gleichgeschaltet – die Staatsferne soll freie, vielfältige und unabhängige Information sichern.



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Wie viele Landesrundfunkanstalten gibt es in Deutschland?

Erläuterung

Landesrundfunkanstalten produzieren Hörfunk und Fernsehen für die Bundesländer – in Deutschland gibt es 9 von ihnen: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR und WDR. 1950 schlossen sich 6 Landesrundfunkanstalten in der Bundesrepublik zur „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland“ (ARD) zusammen. Seitdem kam es mehrfach zu Neugründungen oder Zusammenlegungen, u.a. im Zuge der Wiedervereinigung Ost- und Westdeutschlands.

Mehr zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3169
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Welchen gesetzlich festgelegten Programmauftrag haben private Rundfunksender NICHT?

Erläuterung

Private Rundfunksender unterliegen keinem gesetzlich festgelegten Grundversorgungsauftrag. Im dualen Rundfunksystem liegt die Verantwortung für eine umfassende Grundversorgung bei den öffentlich-rechtlichen Sendern: Sie sollen einen Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen vermitteln. Ihr Angebot muss die Bereiche Kultur, Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung ebenso abdecken wie den Sport.

Private Anbieter dagegen müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestimmte Mindeststandards erfüllen, etwa ein Mindestmaß an inhaltlicher Ausgewogenheit. Ein breit gefächertes Meinungsbild soll dabei vor allem durch das Zusammenspiel verschiedener privater Anbieter entstehen.
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Wer kontrolliert die Einhaltung des Programmauftrags beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Erläuterung

Das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) kontrolliert der jeweilige Rundfunkrat (beim ZDF Fernsehrat, beim Deutschlandradio Hörfunkrat). Er ist das oberste Kontrollorgan jeder Rundfunkanstalt und soll einen Querschnitt der Gesellschaft abbilden. Deshalb sitzen dort Vertreter/-innen aus Parteien, Gewerkschaften, Kirchen sowie gesellschaftlichen Verbänden. Der Rundfunkrat wählt die Intendantin oder den Intendanten, die für das Programm verantwortlich sind. Außerdem gibt es Verwaltungsräte, die sich vor allem um organisatorische und wirtschaftliche Fragen kümmern. Die Landesmedienanstalten beaufsichtigen ausschließlich die privaten Radio- und Fernsehprogramme.
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Wie hoch ist der derzeitige monatliche Rundfunkbeitrag?

Erläuterung

Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat pro Wohnung. Dies ist unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und wie viele Empfangsgeräte vorhanden sind. Zu diesen zählen neben Radio und Fernseher auch Smartphones, Tablets, Computer u.v.m. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) wird nicht aus Steuern, sondern vor allem aus Beiträgen finanziert. So soll verhindert werden, dass der ÖRR direkt vom Staat oder zu stark von Werbeeinnahmen abhängig wird.
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Wer spricht Empfehlungen zur Höhe des Rundfunkbeitrags aus?

Erläuterung

Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht direkt von der Politik festgelegt, sondern in einem mehrstufigen Verfahren. Zuerst melden die Rundfunkanstalten ihren Finanzbedarf an. Danach prüft die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, die Angaben auf Plausibilität, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und empfiehlt eine Beitragshöhe. Auf dieser Grundlage entscheiden dann die Bundesländer. Wirksam wird eine Änderung erst, wenn alle Länder zustimmen. Das Verfahren soll demokratische Mitbestimmung sichern und verhindern, dass die Landesregierungen zu großen Einfluss auf die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nehmen.
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Wann benötigt man als Influencer-/in eine Rundfunklizenz?

Erläuterung

Alle Antworten sind richtig. Der aktuelle Medienstaatsvertrag regelt, dass Influencer/-innen in Deutschland eine Rundfunklizenz benötigen, wenn sie a) regelmäßig livestreamen, ihr frei zugängliches Angebot also über Video-on-Demand hinausgeht, wenn b) dieses Angebot journalistisch-redaktionell gestaltet ist und c) im Durchschnitt mehr als 20.000 Nutzende gleichzeitig erreicht.

Willst du wissen, wie sich professionelle Influencer/-innen finanzieren? Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3170
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Wem unterstanden Hörfunk und Fernsehen in der DDR?

Erläuterung

In der DDR unterstanden Hörfunk und Fernsehen dem Ministerrat der DDR, unterlagen also der direkten Führung der SED. Die Staatlichen Komitees für Rundfunk bzw. Fernsehen mit ihren Vorsitzenden, deren Stellvertretern und den Leitern der wichtigsten Programmbereiche hatten hoheitliche Funktionen und konnten direkt auf das Programm Einfluss nehmen. So wurde sichergestellt, dass das Programm den Interessen der SED-Führung diente.

Mit dem Rundfunkstaatsvertrag 1991 begann die Auflösung des Rundfunks der DDR und die Eingliederung in bislang westdeutsche Strukturen.

Mehr zu Medien in der DDR: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3171
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Was bezeichnet die „duale Rundfunkordnung“?

Erläuterung
Das duale Rundfunksystem besteht aus dem öffentlich-rechtlichen, gebührenfinanzierten Rundfunk (ÖRR) und dem privat-kommerziellen Rundfunk, der sich über Werbeeinnahmen finanziert. Die rechtliche Grundlage für die Zulassung privater Programme schaffte das Bundesverfassungsgericht 1981 mit dem „dritten Rundfunkurteil“. Die neuen Technologien Satellit und Kabel beendeten die Frequenzknappheit, die zuvor den weiteren Ausbau der Senderlandschaft verhindert hatte. Anfang 1984 nahmen die Vorläufer von Sat.1 und RTL ihr Programm auf.

Mehr dazu hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3168

Was regelte der Rundfunkstaatsvertrag bis 2020?

Erläuterung
Der „Staatsvertrag der Länder über den Rundfunk im vereinten Deutschland“ (RStV) vom 31.8.1991 galt bis November 2020. Er regelte deutschlandweit die grundlegenden Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk im dualen Rundfunksystem sowie für die sog. „Telemedien“, also elektronische Angebote. Über die Jahrzehnte hinweg wurde der Vertrag immer wieder angepasst, um der Entwicklung der Medienlandschaft Rechnung zu tragen. Der 2020 neu geschlossene Medienstaatsvertrag gilt für eine größere Bandbreite an digitalen Angeboten. 2025 erfolgte eine grundlegende Reform durch den Reformstaatsvertrag.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterliegt dem Gebot der …

Erläuterung
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) muss das Prinzip der Staatsferne einhalten. Das bedeutet: Der Staat legt zwar Gesetze und Rahmenbedingungen für den Rundfunk fest, darf aber keinen direkten Zugriff auf Inhalte und Programmgestaltung haben. Der ÖRR ist aus historischen Gründen bewusst nicht als Staatsrundfunk organisiert. Während des Nationalsozialismus waren die Medien gleichgeschaltet – die Staatsferne soll freie, vielfältige und unabhängige Information sichern.



Wie viele Landesrundfunkanstalten gibt es in Deutschland?

Erläuterung
Landesrundfunkanstalten produzieren Hörfunk und Fernsehen für die Bundesländer – in Deutschland gibt es 9 von ihnen: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR und WDR. 1950 schlossen sich 6 Landesrundfunkanstalten in der Bundesrepublik zur „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland“ (ARD) zusammen. Seitdem kam es mehrfach zu Neugründungen oder Zusammenlegungen, u.a. im Zuge der Wiedervereinigung Ost- und Westdeutschlands.

Mehr zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3169

Welchen gesetzlich festgelegten Programmauftrag haben private Rundfunksender NICHT?

Erläuterung
Private Rundfunksender unterliegen keinem gesetzlich festgelegten Grundversorgungsauftrag. Im dualen Rundfunksystem liegt die Verantwortung für eine umfassende Grundversorgung bei den öffentlich-rechtlichen Sendern: Sie sollen einen Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen vermitteln. Ihr Angebot muss die Bereiche Kultur, Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung ebenso abdecken wie den Sport.

Private Anbieter dagegen müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestimmte Mindeststandards erfüllen, etwa ein Mindestmaß an inhaltlicher Ausgewogenheit. Ein breit gefächertes Meinungsbild soll dabei vor allem durch das Zusammenspiel verschiedener privater Anbieter entstehen.

Wer kontrolliert die Einhaltung des Programmauftrags beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Erläuterung
Das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) kontrolliert der jeweilige Rundfunkrat (beim ZDF Fernsehrat, beim Deutschlandradio Hörfunkrat). Er ist das oberste Kontrollorgan jeder Rundfunkanstalt und soll einen Querschnitt der Gesellschaft abbilden. Deshalb sitzen dort Vertreter/-innen aus Parteien, Gewerkschaften, Kirchen sowie gesellschaftlichen Verbänden. Der Rundfunkrat wählt die Intendantin oder den Intendanten, die für das Programm verantwortlich sind. Außerdem gibt es Verwaltungsräte, die sich vor allem um organisatorische und wirtschaftliche Fragen kümmern. Die Landesmedienanstalten beaufsichtigen ausschließlich die privaten Radio- und Fernsehprogramme.

Wie hoch ist der derzeitige monatliche Rundfunkbeitrag?

Erläuterung
Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat pro Wohnung. Dies ist unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und wie viele Empfangsgeräte vorhanden sind. Zu diesen zählen neben Radio und Fernseher auch Smartphones, Tablets, Computer u.v.m. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) wird nicht aus Steuern, sondern vor allem aus Beiträgen finanziert. So soll verhindert werden, dass der ÖRR direkt vom Staat oder zu stark von Werbeeinnahmen abhängig wird.

Wer spricht Empfehlungen zur Höhe des Rundfunkbeitrags aus?

Erläuterung
Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht direkt von der Politik festgelegt, sondern in einem mehrstufigen Verfahren. Zuerst melden die Rundfunkanstalten ihren Finanzbedarf an. Danach prüft die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, die Angaben auf Plausibilität, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und empfiehlt eine Beitragshöhe. Auf dieser Grundlage entscheiden dann die Bundesländer. Wirksam wird eine Änderung erst, wenn alle Länder zustimmen. Das Verfahren soll demokratische Mitbestimmung sichern und verhindern, dass die Landesregierungen zu großen Einfluss auf die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nehmen.

Wann benötigt man als Influencer-/in eine Rundfunklizenz?

Erläuterung
Alle Antworten sind richtig. Der aktuelle Medienstaatsvertrag regelt, dass Influencer/-innen in Deutschland eine Rundfunklizenz benötigen, wenn sie a) regelmäßig livestreamen, ihr frei zugängliches Angebot also über Video-on-Demand hinausgeht, wenn b) dieses Angebot journalistisch-redaktionell gestaltet ist und c) im Durchschnitt mehr als 20.000 Nutzende gleichzeitig erreicht.

Willst du wissen, wie sich professionelle Influencer/-innen finanzieren? Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3170

Wem unterstanden Hörfunk und Fernsehen in der DDR?

Erläuterung
In der DDR unterstanden Hörfunk und Fernsehen dem Ministerrat der DDR, unterlagen also der direkten Führung der SED. Die Staatlichen Komitees für Rundfunk bzw. Fernsehen mit ihren Vorsitzenden, deren Stellvertretern und den Leitern der wichtigsten Programmbereiche hatten hoheitliche Funktionen und konnten direkt auf das Programm Einfluss nehmen. So wurde sichergestellt, dass das Programm den Interessen der SED-Führung diente.

Mit dem Rundfunkstaatsvertrag 1991 begann die Auflösung des Rundfunks der DDR und die Eingliederung in bislang westdeutsche Strukturen.

Mehr zu Medien in der DDR: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3171