Von den 709 nach der Bundestagswahl 2017 in das Parlament gewählten Abgeordneten waren 218 Frauen. Dies entspricht einem Frauenanteil von 30,7 Prozent. Sowohl die GRÜNEN (58,2 %) als auch DIE LINKE (53,6 %) entsenden mehr Frauen in den Bundestag als Männer. Auf der anderen Seite ist nicht mehr jeder fünfte Parlamentssitz der AfD (11,7 %) oder der CSU (17,4 %) mit einer Frau besetzt. Die größte Frauengruppe im Parlament stellt die SPD. Mit einem Frauenanteil von 41,8 Prozent kommt sie auf 64 weibliche Abgeordnete.
Gewählte Abgeordnete
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30,7 Prozent der gewählten Abgeordneten 2017 waren Frauen, das sind weniger als noch 2013. Vor allem bei den Direktmandaten sind Frauen unterrepräsentiert. Welche Alters- und Berufsgruppen sind im Bundestag besonders häufig vertreten?
Von den 218 Frauen, die 2017 in den Bundestag gewählt wurden, schafften 64 den Einzug über ein Direktmandat und 154 über einen Listenplatz. Damit gewannen Frauen 21,4 Prozent aller Wahlkreise direkt, während sie an den erfolgreichen Landeslistenplätzen einen Anteil von 37,6 Prozent hatten.
Bei allen Wahlen lag der Anteil der Frauen an den Landeslistenplätzen deutlich höher als an den Direktmandaten. Im ersten Deutschen Bundestag erreichten Frauen noch 5,0 Prozent der Direktmandate (12), dieser Wert sank bis 1972 auf 1,6 Prozent (4) ab. In der Folge stieg er fast durchgehend. 2002 errangen Frauen mehr als ein Viertel aller Direktmandate (25,1 %, 75), anschließend stabilisierte sich der Wert bei über 20 Prozent.
17 Frauen zogen 1949 über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag ein. Damit erreichen Frauen einen Anteil von 10,1 Prozent an den Listenmandaten. Dieser Wert blieb bis in die 1970er-Jahre hinein stabil. Nach dem Tiefstwert 1972 (9,6 %) stieg der Anteil der Frauen an den Listenmandaten nahezu stetig an. Bei der Bundestagswahl 2013 war mehr als die Hälfte der Listenmandate (50,3 %, 167) von Frauen besetzt. 2013 war auch die Bundestagswahl mit dem höchsten Frauenanteil: 36,3 Prozent der Abgeordneten waren im 18. Deutschen Bundestag weiblich.
Wenn man die gewählten Abgeordneten nach der Bundestagswahl 2017 nach ihrem Geburtsjahrzehnt betrachtet, fällt auf, dass die größte Gruppe in den 1960er-Jahren geboren ist. 256 Abgeordnete – mehr als ein Drittel aller Abgeordneten - sind zwischen 1960 und 1969 geboren. Auch die zwischen 1970 und 1979 Geborenen stellen mit 197 Abgeordneten (29,7 %) einen großen Anteil. Mehr als jeder bzw. jede fünfte Abgeordnete ist zwischen 1950 und 1959 geboren (20,6 %, 146).
In den einzelnen Parteien gibt es jedoch Abweichungen vom Gesamtbild. So ist die CSU die einzige Partei, in der die Jahrgänge zwischen 1970 und 1979 die größte Anzahl der Abgeordneten stellen, bei der FDP liegen die Jahrgänge 1960 bis 1969 und 1970 bis 1979 gleichauf. Die AfD dagegen stellt zehn Abgeordnete, die in den 1940er-Jahren geboren sind – mehr als alle anderen Parteien zusammen. Gleichzeitig ist die AfD die einzige Partei, die zwei Abgeordnete mit Geburtsjahr 1990 und jünger in den Bundestag schickt.
Im 19. Deutschen Bundestag sind unterschiedliche Berufsgruppen vertreten. Im Januar 2018 waren unter den Abgeordneten 173 Beamtinnen und Beamte (24,4 %) und 32 Angestellte oder sonstige Beschäftigte im öffentlichen Dienst (4,5 %). 110 Mandatsträgerinnen und Mandatsträger gaben als ihren Beruf die Tätigkeit für eine politische und gesellschaftliche Organisation, die Mitarbeit bei Abgeordneten oder in einer Kirche an (15,5 %). 223 Abgeordnete waren in der Wirtschaft (einschließlich Wirtschaftsverbände, 31,5 %) tätig, 121 Abgeordnete übten einen freien Beruf aus (17,1 %) und 50 gaben eine sonstige oder keine berufliche Tätigkeit an (7,1 %).
Knapp zwei Drittel (65,0 %, 461) der Abgeordneten gaben als ihren Beruf eine unselbstständige Tätigkeit an, während 29,5 Prozent (209) selbstständig tätig waren. 39 Abgeordnete waren weder unselbstständig noch selbstständig tätig (5,5 %) oder machten keine Angaben über ihren Beruf.