Eine Interner Link: Duldung ist die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger, da diese aus rechtlichen oder praktischen Gründen noch nicht ausgeführt werden kann. Die Duldung ist folglich kein Aufenthaltsstatus, sondern nur eine Bescheinigung über die Registrierung der ausländischen Person durch die Ausländerbehörde und darüber, dass sie vorerst nicht abgeschoben wird, aber grundsätzlich weiterhin ausreisepflichtig bleibt. Eine Duldung kann mehrfach verlängert werden („Kettenduldung“). Seit 2015 kann bei einer nachhaltigen Integration in die Lebensverhältnisse Deutschlands eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Zudem sind in den letzten Jahren weitere Möglichkeiten geschaffen worden, die seit vielen Jahren in Deutschland lebenden Geduldeten ein Bleiberecht ermöglichen, sofern sie die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel ihren Lebensunterhalt durch eine Erwerbstätigkeit sichern können.
(Quelle: Interner Link: Bundeszentrale für politische Bildung, Externer Link: §25b AufenthG)