Durch eine Einbürgerung können Migrantinnen und Migranten die Staatsangehörigkeit des Aufnahmelandes erwerben. In jedem Land gelten dafür unterschiedliche Voraussetzungen. Bedingungen für eine Einbürgerung in Deutschland sind u.a. eine Mindestaufenthaltsdauer im Land (in der Regel fünf Jahre), ausreichende Deutschkenntnisse, das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, beispielsweise durch Erwerbstätigkeit. Darüber hinaus dürfen ausländische Staatsangehörige, die sich einbürgern lassen wollen, nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein und müssen einen Einbürgerungstest bestanden haben. Wenn nicht alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt werden, liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde, unter bestimmten Umständen doch die deutsche Staatsangehörigkeit zu verleihen (sog.
(Quelle: Externer Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)