Als ius sanguinis (wörtlich: Recht des Blutes) wird im Staatsbürgerschaftsrecht das Abstammungsprinzip bezeichnet, wonach ein Kind unabhängig von seinem Geburtsort die Staatsbürgerschaft seiner Eltern (oder zumindest eines Elternteils) erhält. In Deutschland wurde das seit Inkrafttreten des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG) 1914 alleinig geltende Abstammungsprinzip im Zuge einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 durch das
(Quelle: Externer Link: Auswärtiges Amt)