Als Staatenlose werden Personen bezeichnet, die keine Staatsangehörigkeit besitzen. In der Regel hat jeder Mensch die Staatsangehörigkeit (mindestens) eines Staates. Dennoch gibt es der UN zufolge weltweit schätzungsweise etwa 10 Millionen Menschen, bei denen das nicht der Fall ist und die deswegen als Staatenlose bezeichnet werden. Das Institute on Statelessness and Inclusion schätzt die Zahl staatenloser Personen auf mindestens 15 Millionen Menschen weltweit. Ihnen werden oft grundlegende Rechte – wie das Recht auf Schulbildung oder Gesundheitsversorgung – systematisch vorenthalten. Dabei ist der Unterschied zu beachten zwischen Menschen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen und als Staatenlose anerkannt sind (de jure-Staatenlose) und denen, die zwar formal eine Staatsangehörigkeit besitzen, von ihrem Staat aber weder Schutz noch Hilfe erhalten, gleichzeitig jedoch nicht als Staatenlose anerkannt sind (de facto-Staatenlose). Letztere können sich nicht auf Rechte und Schutzmechanismen berufen, die etwa im internationalen Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen festgehalten sind.
(Quellen: Externer Link: Bundesministerium des Innern, Externer Link: Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR, Externer Link: Verfassungsblog)