Das Ius soli (wörtlich: Recht des Bodens) verknüpft den Erwerb der Staatsangehörigkeit mit dem Geburtsort und wird deshalb auch als Geburtsortprinzip bezeichnet. Jedes Kind, das auf dem Gebiet eines Staates geboren wird, erhält demnach automatisch dessen Staatsangehörigkeit, unabhängig davon, welche Staatsbürgerschaft seine Eltern haben. In Deutschland ergänzt seit einer im Jahr 2000 in Kraft getretenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts das Ius soli das bis dahin vorrangig geltende und weiterhin relevante Abstammungsprinzip (
(Quelle: Externer Link: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Externer Link: Auswärtiges Amt)