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Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW oder COMECON) | bpb.de

Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW oder COMECON)

B. Lippert

Der R. [engl. auch: COMECON: Council for Mutual Economic Assistance] wurde 1949 als Gegenmodell zu westeurop. Zusammenschlüssen (OECD, später EWG) mit Sitz in Moskau gegründet und nach der Zeitenwende von 1989 im Juni 1991 aufgelöst. Damalige Mitglieder waren Bulgarien, Tschechoslowakei, Polen, Rumänien, Sowjetunion, Ungarn, DDR und Albanien (inaktiv) sowie Mongolei, Kuba und Vietnam. Er diente v. a. der Koordinierung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den planwirtschaftlich organisierten Staatshandelsländern Osteuropas unter Führung der UdSSR. Trotz weitergehender Ambitionen blieb der R. im Kern auf den bilateralen Außenhandel beschränkt. Im Vergleich zur EG fehlten eine Gemeinschaftspolitik sowie supranationale Institutionen und Verfahren. Nachdem Anläufe zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen EG und RGW in den 1970er-Jahren gescheitert waren, kam es am 25.6.1988 zur gemeinsamen Erklärung zwischen den ungleichen Organisationen. Die Beziehungen blieben jedoch auf Sparflamme, da die meisten Mitglieder des R. zu diesem Zeitpunkt bereits ihre bilateralen und direkten Handels- und Kooperationsbeziehungen mit der EG bis hin zum Abschluss von Assoziierungsabkommen verfolgten.

Literatur

  • G. Link: Ungleiche Partner im europäischen Haus. Europäische Gemeinschaft und Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Bonn 1990.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: B. Lippert

Fussnoten

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