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Venedig-Kommission | bpb.de

Venedig-Kommission

L. Fischer

Die V. des Europarates (amtliche Bezeichnung: »Europäische Kommission für Demokratie durch Recht«) wurde am 10.3.1990 vom Ministerkomitee des Europarats, der in Straßburg angesiedelten Staatenorganisation gegründet. Sie arbeitet mit anderen Staaten daran, Demokratie, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit zu etablieren und zu festigen. Der Kommission gehören 62 Staaten als Vollmitglieder an (Stand: Januar 2020), wobei alle 47 Mitgliedstaaten des Europarates vertreten sind. Die persönliche Ausübung der Mitgliedschaft wird von unabhängigen und weisungsfreien Experten auf dem Gebiet des Verfassungsrechts übernommen. Hierzu zählen insbesondere Personen mit Regierungs- oder Parlamentserfahrung, aus dem universitären Bereich oder ehemalige bzw. aktive Richter der Nationalstaaten bzw. europ. Einrichtungen. Die Mitglieder werden auf jeweils 4 Jahre gewählt.

Die ursprüngliche Idee der Kommission bestand darin, den von den politischen Umbrüchen der Jahre 1989/90 geprägten Staaten in Mittel- und Osteuropa bei der Etablierung demokratischer Strukturen behilflich zu sein und diese verfassungsrechtlich abzusichern. In Anbetracht der hierbei erreichten Erfolge machte die Kommission allerdings auch über die europ. Grenzen hinaus auf sich aufmerksam, sodass z. B. Staaten wie Südkorea, Brasilien, Mexiko oder die USA der Kommission beitraten. Im Rahmen ihrer Tätigkeit erstellt die Kommission in erster Linie Gutachten zu Verfassungen und verfassungsrechtlichen Einzelfragen. Darüber hinaus erarbeitet sie Studien, Berichte und Leitlinien und bietet Beratungen sowie Seminare zu verfassungsrechtlichen Fragen an. Auch überwacht und begleitet sie Wahlen und Referenden. Zwar sind die Maßnahmen der Kommission als »Soft-Law« (engl.: »weiches Recht«) nicht verbindlich, dennoch hat die Beteiligung der Kommission auf freiwilliger Basis maßgeblich zur europ. aber auch weltweiten Entwicklung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit beigetragen.

C. Grabenwarter: Neuere Verfassungsentwicklungen in Europa und »Europäisches Verfassungsrecht« – Die Rolle der Venedig-Kommission in: S. Kadelbach (Hg.), Verfassungskrisen in der Europäischen Union, Baden-Baden 2018, S. 61-84.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: L. Fischer

Fussnoten

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