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Amnestie | bpb.de

Amnestie

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Amnestie von Gefangenen in Sri Lanka 2016. Hier verlassen sie das Gefängnis. (© picture alliance/ Photoshot)

Begriffserklärung

Aus dem Altgriechischen übersetzt heißt Amnestie „Vergessen“, "Vergebung". Im heutigen Sprachgebrauch bedeutet Amnestie, dass ein Staat bzw. dessen Regierung darauf verzichtet, Menschen, die eine bestimmte Straftat begangen haben, zu bestrafen.

Straffreiheit

Bei der Amnestie geht es um alle Menschen, die eines bestimmten Vergehens schuldig sind. So wäre es theoretisch zum Beispiel denkbar, dass eine Amnestie für alle diejenigen erfolgt, die bisher ihre Steuern nicht korrekt gezahlt haben. Sie würden dann nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Die Amnestie bezieht sich immer auf Taten, die in der Vergangenheit liegen. In Deutschland kann eine Amnestie nur durch ein Gesetz („Straffreiheitsgesetz“) erlassen werden.

Unterschied zur Begnadigung

Die Amnestie unterscheidet sich von der Begnadigung. Begnadigt werden immer nur einzelne Täter. In Deutschland kann nur der Bundespräsident jemanden begnadigen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten