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Ausgangssperre | bpb.de

Ausgangssperre

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Während der Corona-Pandemie gab es vor allem zu Anfang Ausgangsbeschränkungen. (© picture alliance)

Zuhause bleiben

Von „Ausgangssperre“ spricht man, wenn es verboten ist, seine Wohnung oder sein Haus zu verlassen. Man darf sich nicht auf Straßen und Plätzen aufhalten, Parks und andere öffentliche Orte nicht betreten. Der Staat spricht dieses Verbot aus. Für bestimmte Personen und bei bestimmten Tätigkeiten gibt es Ausnahmen. Mit einer Ausgangssperre soll erreicht werden, dass eine große Gefahr für das Land abgewendet wird. In manchen Ländern gab es während der Corona-Pandemie für die Menschen eine Ausgangssperre. Dann können die Menschen für eine bestimmte Zeit ihr Haus verlassen.

Lockout

Gelegentlich wird der Begriff „Lockout“ verwendet, wenn von einer Ausgangssperre die Rede ist. Das Wort kommt ursprünglich aus den USA. Dort spricht man von einem "Lockout", wenn Menschen wegen eines Terroranschlags oder eines Amoklaufs für eine gewisse Zeit ein Gebäude nicht verlassen oder bestimmte Plätze nicht betreten dürfen. Der gefährliche Bereich wird dann von der Polizei abgeriegelt, keiner kommt mehr hinein oder heraus.

Regelung in Deutschland während der Corona-Pandemie

Zu Beginn der Corona-Pandemie gab es in Deutschland Ausgangsbeschränkungen für die Menschen. Weil Gesundheitsexpertinnen und -experten zu sehr großer Vorsicht rieten, hat die Bundeskanzlerin gemeinsam mit den Bundesländern diese Entscheidung getroffen. Nach einigen Wochen wurden diese Regelungen gelockert. Weiterhin aber müssen Abstands- und Hygieneregeln strikt beachtet werden.

Eingriff in Grundrechte

In einer demokratischen Gesellschaft ist die Freiheit des Einzelnen etwas ganz besonders Wichtiges. Jeder hat das Recht, sein Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, jeder darf sich im Land frei bewegen, sich mit anderen Menschen treffen und vieles mehr. Diese Rechte stehen im Grundgesetz und werden als Grundrechte bezeichnet. Der Staat muss diese Rechte der Menschen achten und schützen. Die Ausgangssperre ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte. Eine Ausgangssperre oder eine Ausgangsbeschränkung muss deshalb sehr gut begründet und zeitlich begrenzt sein. Eine Verlängerung darf nicht automatisch erfolgen, sondern muss immer wieder geprüft werden.

Wann darf es eine Ausgangssperre geben?

Im Grundgesetz gibt es keine Regelungen, wann der Staat eine Ausgangssperre aussprechen darf. In schlimmen Krisenzeiten, wie während der Corona-Pandemie, ist die Bundesregierung mit den Landesregierungen im engen Austausch darüber, welche Einschränkungen den Bürgern auferlegt werden müssen, damit die Ausbreitung des Virus gestoppt werden kann. Weil es keine klaren Regelungen zur Ausgangssperre im Grundgesetz gibt, fordern manche Juristinnen und Juristen, dass der Gesetzgeber möglichst bald solche Regelungen trifft.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten