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Budgetrecht | bpb.de

Budgetrecht

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Das Finanzministerium verwaltet das Budget, über das das Parlament entschieden hat. (© picture alliance /chromorange)

Recht des Parlaments

Das Geld, das dem Staat zur Verfügung steht, bezeichnet man als Budget. Der Ausdruck stammt aus der englischen und französischen Sprache und bedeutete ursprünglich „Tasche“ oder auch „Geldsack“. Wer entscheidet aber darüber, wofür das Geld des Staates ausgegeben wird? In Deutschland haben nur die Parlamente dieses Recht. Das ist das sogenannte Budgetrecht. Nur der Bundestag oder die Landesparlamente dürfen darüber entscheiden, wie die Steuergelder und sonstige Einnahmen verwendet werden.

Haushaltsplan

Die Bundesregierung ebenso wie die Landesregierungen stellen jedes Jahr einen Haushaltsplan auf. Der Haushaltsplan listet auf, welche Einnahmen der Staat erwartet und welche Ausgaben er plant. Das Parlament muss diesem Haushaltsplan zustimmen, damit er gültig werden kann. Bevor das Parlament einem Haushaltsplan zustimmt, gibt es eine ausgiebige Haushaltsdebatte.

Politische Mitgestaltung

Das Budgetrecht ist ein wichtiges Mittel für das Parlament, um politisch mitzugestalten. Das Parlament nimmt über diesen Weg Einfluss auf die Politik der Regierung. Über viele Jahrhunderte hinweg haben sich Parlamente überall auf der Welt dieses Recht erkämpft. Deswegen wird das Budgetrecht auch gelegentlich als das "Königsrecht" des Parlaments bezeichnet.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten