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Einwohnermeldeamt | bpb.de

Einwohnermeldeamt

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Ein Anmeldungsformular vom Einwohnermeldeamt. (© picture-alliance / Bildagentur-online/Ohde)

Bürgerpflicht

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat in Deutschland die Pflicht, die Behörden über bestimmte Tatsachen und Ereignisse in seinem Leben zu informieren. Wenn man beispielsweise umzieht, muss man das dem Meldeamt seines neuen Wohnortes innerhalb einer bestimmten Frist mitteilen. Auch wenn man einen Kinderausweis, einen Personalausweis oder Reisepass braucht, muss man diesen beim Einwohnermeldeamt beantragen. Das Amt ist zudem zuständig, wenn es um Namensänderungen, amtliche Beglaubigungen von Dokumenten, Anträge für Aufenthaltsgenehmigungen, Lohnsteuerkarten, Führungszeugnisse, Hundeanmeldungen und zahlreiche andere Dinge geht.

Bürgerämter

Seit einigen Jahren gibt es in vielen Städten und Gemeinden sogenannte Bürgerämter. Hier können die Menschen alle Dinge erledigen, für die die Gemeinden zuständig sind. Neben dem Einwohnermeldeamt findet man dort zum Beispiel auch die Musikschule oder die Stelle, wo man Anträge auf Schülermonatskarten stellen kann.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten