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Finanzausgleich | bpb.de

Finanzausgleich

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon F grün (© Stefan Eling)

Verteilung von Steuergeldern

Die Steuern, die der Staat einnimmt, werden zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden aufgeteilt. Wie viel Geld jeder dieser drei erhält, ist im Grundgesetz festgeschrieben. Der Bund bekommt zunächst das gesamte Steuergeld. Der sogenannte Finanzausgleich regelt, wie das Geld dann weiter verteilt wird. Der Finanzausgleich legt also fest, wie viel Geld der Bund an die Bundesländer zu zahlen hat, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können, und wie viel Geld die Gemeinden erhalten.

Länderfinanzausgleich

Es gibt auch den sogenannten Länderfinanzausgleich. Dieser legt fest, wie die Unterschiede zwischen den reichen Bundesländern und den ärmeren ausgeglichen werden. Die reichen Bundesländer, die zum Beispiel mehr Industrie haben und mehr Steuern einnehmen, müssen den ärmeren Bundesländern von ihren Einnahmen etwas abgeben. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass es zu große finanzielle Unterschiede in den deutschen Bundesländern gibt.

EU-Finanzausgleich

Auch in der EU gibt es einen Finanzausgleich: Die reicheren Staaten müssen mehr Geld in die EU-Kasse einzahlen als die ärmeren Staaten. Die ärmeren Staaten, die nicht so stark entwickelt sind, erhalten mehr Unterstützung als die reichen Staaten der Gemeinschaft. Ziel ist es auch hier, den Lebensstandard in den Mitgliedsstaaten der EU anzugleichen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten