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Kommission | bpb.de

Kommission

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon K gelb (© Stefan Eling)

Mehrere Bedeutungen

Dieser lateinische Ausdruck wird für unterschiedliche Sachverhalte verwendet. Als "Kommission" bezeichnet man einmal eine Arbeitsgruppe, die über eine Sache berät. Außerdem ist damit ein "Auftrag" gemeint. Wir erklären beide Bedeutungen.

Kommission - Beratung

In einer Kommission untersuchen Expertinnen und Experten intensiv eine bestimmte Sache. Nach ihren Untersuchungen legt die Kommission einen Ergebnisbericht vor. Immer wieder stellt eine Ministerin oder ein Minister eine Experten-Kommission zusammen, die helfen soll, Entscheidungen in schwierigen Fragen zu treffen. Jede Regierung beschäftigt solche Kommissionen, weil Fachleute sich in bestimmten Gebieten besonders gut auskennen und deshalb die Regierung beraten können. In ihrem Abschlussbericht geben die Kommissionen der Regierung Empfehlungen. Es gibt Kommissionen, die aufgelöst werden, nachdem ihre Arbeit erledigt ist. Andere Kommissionen, wie zum Beispiel die Kinderkommission des Deutschen Bundestages, bestehen dauerhaft.

Europäische Kommission

In der EU gibt es die Europäische Kommission. Ihre Aufgabe ist es unter anderem dafür zu sorgen, dass die politischen Beschlüsse der EU auch tatsächlich umgesetzt werden. Jedes Mitgliedsland der EU stellt in der EU-Kommission einen Kommissar oder eine Kommissarin.

Kommission - Auftrag

Eine weitere Bedeutung des Wortes "Kommission" ist „Auftrag“. Ich kann mein Auto einem Händler in Kommission geben. Das bedeutet, dass er das Auto in meinem Auftrag verkauft. Aus Krimis kennt ihr den „Kommissar“ oder die „Kommissarin“. Sie haben vom Staat den Auftrag, Verbrechen aufzuklären.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten