Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Rechtsprechung | bpb.de

Rechtsprechung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Die Statue der Justitia (Gerechtigkeit) steht in Ulm vor dem Landgericht. Die Waage ist Ausdruck dafür, dass es zur Gerechtigkeit gehört, die Sachlage genau zu prüfen. (© picture alliance/dpa)

Gesetzen folgen

In einem demokratischen Rechtsstaat müssen sich die Menschen darauf verlassen können, dass die Gesetze für alle gelten und dass der Staat dafür sorgt, dass die Gesetze auch eingehalten werden. Darum kümmern sich unabhängige Richterinnen und Richter, die in Streitfällen entscheiden. Sie entscheiden gemäß der Gesetze, sie "sprechen Recht".

Zur Rechtsprechung gehört, dass sich die Richter mit dem Sachverhalt vertraut machen und nach den Regeln der Gesetze urteilen. (© picture alliance / Robert B. Fishman)

Keine Selbstjustiz

Durch diese Rechtsprechung wird sichergestellt, dass die Menschen nicht nach eigenem Gefühl und ohne Rücksicht auf die geltenden Gesetze ihre Streitfälle entscheiden. Dies wäre Selbstjustiz. Und weil Selbstjustiz zu einem großen Chaos führen würde, in dem jeder gegen jeden vorgeht, ist sie in modernen Staaten wie unserem strikt verboten.

Gewaltenteilung

In demokratischen Staaten herrscht Gewaltenteilung. Man unterscheidet Exekutive (Verwaltung), Legislative (Gesetzgebung) und Judikative. "Judikative" ist ein anderes Wort für "Rechtsprechung". Manchmal sagt man auch einfach "Justiz" oder "rechtsprechende Gewalt", wenn man die Rechtsprechung meint.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten