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Reisefreiheit/ Freizügigkeit | bpb.de

Reisefreiheit/ Freizügigkeit

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Denkmal auf dem Platz in Schengen, an dem 1985 das Schengener Abkommen geschlossen wurde. (© picture alliance/imageBROKER)

Grundrecht

Die Reisefreiheit ist ein wichtiges Grundrecht. Oft spricht man statt von „Reisefreiheit“ auch von „Freizügigkeit“. In Deutschland ist dieses Recht im Grundgesetz festgeschrieben. Das bedeutet, dass die Menschen sich in ihrem Land frei bewegen dürfen. Sie dürfen selbst wählen, wo sie wohnen wollen. Und nur in ganz besonderen Ausnahmefällen darf diese Freiheit durch ein Gesetz eingeschränkt werden, zum Beispiel bei einer Naturkatastrophe. Jeder Deutsche hat auch das Recht, sein Land zu verlassen oder aus dem Ausland nach Deutschland zurückzukehren.

Freizügigkeit in der EU

Für die Bürgerinnen und Bürger aus den Mitgliedsstaaten der EU gilt die Freizügigkeit innerhalb der EU. Sie können in den Mitgliedsstaaten der EU wohnen und arbeiten und brauchen dafür keine besondere Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung. Mit dem Schengener Abkommen von 1995 wurde vereinbart, das Reisen in der EU zu erleichtern, indem Grenzkontrollen weitgehend abgeschafft wurden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten