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Schulpflicht | bpb.de

Schulpflicht

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Schüler und Lehrer gab es schon im alten Griechenland. (© Stefan Eling)

Schulpflicht seit etwa 200 Jahren

Jedes Kind im Alter von sechs Jahren hat die Pflicht, in die Schule zu gehen. Genauer gesagt: Die Eltern müssen dafür sorgen, dass ihr Kind in die Schule geht. Diese allgemeine Schulpflicht, wie sie genannt wird, gibt es in Deutschland erst seit ungefähr 200 Jahren. Vorher hatten meist nur die Kinder reicher Eltern die Möglichkeit, von Privatlehrern oder in Kloster- oder Fürstenschulen das Rechnen und Schreiben zu lernen.

Gesetzliche Regelung

Kinder sind verpflichtet, eine Schule zu besuchen. Die gesetzliche Schulpflicht besteht in Deutschland vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Die Pflicht, Vollzeit die Schule zu besuchen, dauert bis zur 9. oder 10. Klasse. Danach besteht eine Pflicht zur Berufsausbildung, falls nicht eine allgemeine Schule (zum Beispiel das Gymnasium) besucht wird.

Verschiedene Schulformen

In Deutschland gehen die Kinder zuerst in die Grundschule, danach in eine weiterführende Schule. Das kann, je nach Interesse und Begabung, die Hauptschule oder Sekundarschule sein oder auch die Realschule, die Gesamtschule oder das Gymnasium. Es gibt auch Förderschulen zum Beispiel für Kinder mit besonderen Lernschwierigkeiten. In Berufsschulen wird man ganz speziell auf einen bestimmten Beruf vorbereitet.

Recht auf Schule

Schulpflicht bedeutet nicht nur, dass alle Kinder zur Schule gehen müssen. Es bedeutet auch, dass alle Kinder das Recht haben, eine Schule zu besuchen. Denn das gehört zu den Kinderrechten: Das Recht auf Bildung. So steht es in der sogenannten Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Das Recht auf Bildung ist deshalb so wichtig, weil eine gute Ausbildung eine gute Grundlage dafür ist, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Schulen gibt es schon lange

Schulen, in denen Menschen etwas lernen, gibt es schon länger als 5000 Jahre. Im alten Griechenland oder in Ägypten wurden dort Schreiber für die Handelsleute und für die Verwaltung ausgebildet.

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Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten