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Staatssekretär/in | bpb.de

Staatssekretär/in

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon S blau (© Stefan Eling)

Hoher Beamter im Ministerium

Staatssekretär/in ist die Bezeichnung für den ranghöchsten Beamten oder die ranghöchste Beamtin in einem Ministerium. Davor steht in der Hierarchie nur der Minister oder die Ministerin. Der Staatssekretär oder die Staatssekretärin (Abkürzung StS) vertritt den Minister oder die Ministerin bei wichtigen Aufgaben innerhalb des Ministeriums. Wenn der Minister abwesend ist, hat der Staatssekretär ein Weisungsrecht gegenüber den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Parlamentarischer Staatssekretär

Neben dem Staatssekretär, der Beamter ist, gibt es auch den sogenannten Parlamentarischen Staatssekretär (PStS). Er ist kein Beamter, sondern Mitglied des Deutschen Bundestages, also Abgeordneter. Seine Aufgabe ist es, den Minister bei der Führung eines Ministeriums zu unterstützen. Außerdem kann er den Minister bei Erklärungen vor dem Deutschen Bundestag oder dem Bundesrat vertreten. Scheidet der Minister aus dem Amt, muss automatisch auch der Parlamentarische Staatssekretär das Ministerium verlassen.Der beamtete Staatssekretär muss das nicht.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten